Terminsvertretung

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XxBinexX
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#1

30.09.2009, 11:46

Hallo,

ich hab einen kleinen Problemfall zu lösen und hoffe auf ein paar Anregungen von Euch.
Wir haben in Untervollmacht eine Terminsvertretung (Bußgeldsache) übernommen. Direkt nach Übersendung des Terminsberichts bekamen wir die Bitte kurzfristig unsere Rechnung zu schicken. Gemacht wie gebeten. Wir machen auch bei solchen Sachen eine Zahlungsfrist. Diese wurde geflissentlich ignoriert und trotz mehrfachem Nachfragen (telefonisch war natürlich nie einer sprechbar, der Ahnung hatte, und schriftlich gibt es einfach keine Rückmeldung) zum Sachstand herrscht nur eisiges Schweigen!
Ich soll mir nun was einfallen lassen! Was würdet Ihr machen?

Schon mal vielen Dank für die Hilfe.

Liebe Grüße
Bine
Sonnenkind
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#2

30.09.2009, 12:24

Könnt Ihr Euch nicht direkt an den Mandanten wenden. Mitteilen, dass seitens des RA keine Reaktion erfolgt ist und ihr nun ihmgegenüber abrechnet.
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sunshine24
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#3

30.09.2009, 19:35

Es kommt darauf an, wie ihr beauftragt worden seid. Im Namen der Kanzlei oder im Namen der Mandantschaft? Wenn nämlich im Namen der Kanzlei kannst du meines Erachtens gegenüber dem Mandanten keine Rechnung stellen!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Hexe
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#4

07.10.2009, 13:55

Hallo,
ich muss sunshine24 zustimmen. Wurdet ihr nicht von dem gemeinsamen Mandanten beauftragt, könnt ihr diesem keine Gebühren in Rechnung stellen. Er würde und müsste diese nicht zahlen.
Wusste er aber bescheid und ist der Auftrag in seinem Namen erfolgt und war er beim Termin wegen der Bußgeldsache mit dabei und wusste das ihr als Terminsvertreter kommt und hat er im Termin auch noch einmal der Vertretung durch euch zugestimmt, dann könnte davon ausgehen werden, dass er euch beauftragt hat. Dann könnt er ihm auch eure Rechnung schicken, da RA selbst leider nicht zahlt. Wichtig RG sollte auch auf den Mandanten ausgestellt sein und nicht auf die beauftragende Kanzlei.
Was hier aber auch sein kann, dass die hinter dem Mdt stehende RS noch nicht zahlt und ihr deshalb noch nicht euer Geld erhalten habt. Ich würde bei RA/Hauptbevollmächtigten mal anrufen und freundlich nachfragen, warum es an der Begleichnung der Rechnung scheitert. Finde ich am kollegialsten.
Gruß Hexe
XxBinexX
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#5

12.10.2009, 16:01

Hallo,
das Problem ist ja gerade, dass auf freundliche Nachfragen in der Kanzlei keine Antworten geben werden. Schriftlich wird total ignoriert und wenn ich telefonisch nachfrage, dann bekomme ich zur Antwort, dass gerade keiner im Haus sei, der meine Frage beantworten könne.
Es ging ja bisher noch nicht einmal um eine Mahnung (was Chef aus Kollegialität vermeiden wollte), sondern lediglich das Mindestmaß an Höflichkeit in Form einer Antwort! Das kann doch nicht zuviel verlangt sein, oder?
Wir haben jetzt noch einmal geschrieben und in Aussicht gestellt, dass wir uns an den Mandanten wenden, wenn wir wieder keine Auskunft kriegen! Mal schauen, was passiert.
Wenn wieder Stille folgt, dann müssten wir irgendwen ja nun mal mahnen. Fragt sich dann wen? Die Untervollmacht hat die Kanzlei ausgestellt. Bescheid wußte der Mandant aber auch und in dem Fall hat er sogar noch persönliche Rücksprache nach hier gehalten. Woran erkenne ich nun den Unterschied in der Beauftragung, um die Mahnung zu adressieren?
Viele Grüße
Bine
Hexe
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#6

13.10.2009, 10:09

Hallo Bine,
eigentlich könntest Du es an dem Auftrag an Euch selbst ersehen.
D.h. wenn in etwa im Anschreiben steht "im Auftrag unseres Mandanten erbitten wir den Termin am ... in Untervollmacht" wahrzunehmen, dann Rechnung auf den Mandanten und raus damit und jetzt an den Mandanten. Der wird schon seinen RA auf die Füße treten.
Wenn RA darauf bestanden hat, dass die RG auf ihn ausgestellt wird, dann ist er selbst Auftraggeber. Dann Rechnung - Mahnung - Mahnverfahren.

Einen Tip vielleicht noch; wenn der Mandant wegen der Rechnung bei Euch anruft und nachfragt was das soll, er habe schließlich eine Rechtsschutzversicherung, dann bittet ihn doch diese euch mitzuteilen, bzw. ein Schreiben der RS (z.B. Kostendeckungszusage für das Verfahren) Euch zu übermitteln, damit ihr dort eure Rechnung selbstverständlich einreichen könnt. So habt ihr eine Schadennummer und die REVE schreibt dann zurück ob sie die vollen Gebühren die Euch entstanden sind zahlen oder wie es oft üblich nur die 1,0 Gebühr nach 3400 VV.
Ist vielleicht zwar etwas link, aber der Kollege meldet sich mit Sicherheit.
Es ist echt schade, dass ihr hier einen nicht so tollen Kollegen erwischt habt. Aber es sind nicht alle so.
Ich wünsche viel Glück.
XxBinexX
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#7

13.10.2009, 12:58

Hallo Hexe,

danke für die Tipps! Und das Glück können wir hier glaube ich wirklich gut gebrauchen!
So eine Sache hatten wir hier auch noch nie und Terminsvertretungen waren immer gern gesehen, einfach schön relaxt wenig Papierkram und ohne anstrengende Mandanten!

Mit der Auftragsformulierung bin ich mir trotz Deines Tipps nicht wirklich sicher. Sie haben geschrieben: ... bitten wir Sie, die Interessen unserer Mandantschaft, ... , in der Hauptverhandlung zu vertreten.
"Bitten wir Sie" klingt doch eher nach Beauftragung durch Anwalt als im Namen des Mandanten, oder?

Gäbe es eigentlich irgendwie die Option, die zuständige Kammer um Unterstützung zu bitten?
Und wie sieht es mit Rspr. aus? Gibt es da was einschlägiges zur Beauftragung?

Viele Grüße
Bine
Hexe
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#8

13.10.2009, 15:47

Hallo Bine,

also nach der Formulierung würde ich einschätzen, dass der Mandant selbst als Auftraggeber gilt. Also RG an Mdt.
Zu Deiner Frage nach Rechtsprechung: Es gibt da ein BGH-Urteil, wonach Gebührenteilungsabreden unstatthaft sind, wenn nicht der eine Anwalt den anderen Anwalt selbst im eigenen Namen beauftragt hat (BGH, 01.06.06, 1 ZR 268/03). Aber letztendlich finde ich die Info aus dem Großen Halt erklärlich, da heißt es: ".... dass, das RVG ausschließlich für das Mandatsverhältnis zwischen RA und Mdt. vorgesehen ist. Wenn der Mdt bzw. der RA im Auftrag des Mdt einen weiteren Anwalt beauftragt, für den Mandanten tätig zu werden, müssen die Gebühren nach dem RVG gezahlt werden. Keiner der Anwälte darf weniger erhalten, als die Gebühren aus dem RVG. Der Mdt. haftet in diesem Fall für die Gebühren des weiteren Anwalts, der gegen den Mdt. selbst vorgehen kann" (also ihr). Es kommt dann noch ein Teil über die Beauftragung des RA im eigenen Namen, aber dies dürfte je hier nicht zutreffen.
Weiter heißt es:
der Mdt steht jedoch nicht für die Gebühren des weiteren RA ein und es ist auch nicht das RVG anzuwenden, wenn sein RA dem weiteren RA mitteilt, dass er selbst für die Gebühren des weiteren RA einsteht. D. h. also auch, dass das RVG nicht gilt, wenn der RA im eigenen Namen einen anderen RA beauftragt, für ihn tätig zu werden. Beauftragt ein RA einen weiteren RA im eigenen Namen, hat zwar der RA selbst einen Gebührenerstattungsanspruch gegen den eigenen Mdt nach § 5 RVG, jedoch kann der weitere RA den Mdt selbt nicht in Anspruch nehmen, sondern nur den RA selbst. Sobald ein Vertragsverhältnis zwischen beiden RAs vorliegt, reicht die interne und zwischen beiden RAs getroffene Gebührenabsprache ohne Berücksichtigung der Gebühren nach Nr. 3400 ff VV RVG aus. Die Gebühren können unterschritten werden. Bei Auftrag in eigenem Namen haftet der beauftragende RA für die Gebühren des weiteren RA, d. h. er steht dafür gerade und muss sie ggf. vorschießen. Haben die RAs untereinander keine Vereinbarung getroffen, ist regelmäßig die hälftige Teilung der Gebühren angemessen s. § 22 BORA, § 49 b Abs. 1 S. 2 BRAO.

Laut deiner Mitteilung wurdet ihr aber im Namen des Mdt beauftragt, also Rechnung an Mdt und Zahlung innerhalb 14 Tage.

Klar kannst du auch die RAK einschalten, aber wenn Du von dort deine Antwort erhälst, ist die Sache vielleicht schon längst erledigt.

Ich hoffe der Input hilft. :D
XxBinexX
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#9

13.10.2009, 17:35

Hallo Hexe,
vielen lieben Dank für Deine Mühen. Das Input hilft mir sehr.
Dazu hab ich dann noch im Mayer/Kroiß eine klare Differenzierung für Vertretung und Untervollmacht gefunden.
Menno ... hätte sooo gerne Cheffe in den Krieg mit diesem unhöflichen und unkollegialen Herrn geschickt, aber Gebührenschuldner ist wohl zweifelsfrei der Mandant! Und da wird es dann zu allem Überfluß wohl schwer sein, was zu holen. Das ist ja wirklich supi gelaufen mit dem schnell verdienten Geld für eine Terminsvertretung :twisted:
Viele Grüße
Bine
Hexe
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#10

13.10.2009, 17:56

Hallo,

nicht böse sein. Halt mal ne dumm gelaufene Akte. Aber die nächste ist um so besser und bringt mit Sicherheit das verlorene Geld wieder rein (sofern ihr es verliert). Ich wünsche einen schönen Feierabend. Grüße aus Berlin :wink: :D
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