Form der Schriftsätze

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M.A.D
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#11

30.07.2009, 13:47

In vielen Firmen gibt es für Schriftstücke, die das Haus verlassen, ein sogenanntes CI. Da haben sich alle Mitarbeiter an das entsprechende Schriftbild etc. zu halten. Sämtliche Werbung wird danach ausgerichtet usw. Und eben auch die Schreiben, die die Firma verlassen. Dies dient dazu, dass die Firma immer in gleicher Art und Weise in Erscheinung tritt und es einen gewissen Wiedererkennungseffekt gibt.

M. E. sollte dies auch in einer RA-Kanzlei so sein, zumal wir ja nicht so intensiv und offensiv werben. Die Schreiben und Schriftsätze sind das, was nach Außen geht - ein bißchen wie die Visitenkarte.

Bei uns halten sich alle an ein einheitliches Schriftbild und auch weitestgehend an einheitliche Formatierungen (nur in geringen Ausnahmefällen wird davon mal abgewichen - z. B. wenn nur noch eine Zeile auf der nächsten Seite wäre o. ä.).

Die Kollegin hätte es vielleicht etwas netter machen können oder Dir von vornherein ein Muster hinlegen können (so handhabe ich das, dann weiß jeder Bescheid und ärgert sich nicht hinterher). Aber dass sie es so haben möchte, verstehe ich.
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Artemis
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#12

30.07.2009, 14:56

In vielen Firmen gibt es für Schriftstücke, die das Haus verlassen, ein sogenanntes CI.
Jap, das kenn ich auch. Ich bin zwar hier auch Einzelkämpferin, aber mein Chef hat feste Vorstellungen, welche Schriftarten verwendet werden und was fett geschrieben wird und wie bzw. wie weit eingerückt wird.
Die Kollegin hätte es vielleicht etwas netter machen können oder Dir von vornherein ein Muster hinlegen können
Das denke ich auch. Vorher sagen, wie mans haben will, dann gibts keine Probleme.
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#13

30.07.2009, 15:00

Bei uns ist es auch so, dass die Klagen bzw. Schriftsätze einheitlich sind. Egal wer ihn schreibt, wir machen das alle einheitlich.
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#14

30.07.2009, 15:05

Meine damalige Kollegin und ich hatten beide ungefähr den gleichen Stil wie ein Schriftsatz rausgeht...
Jetzt bin ich Einzelkämpferin, von daher egal, meine Klagen etc. sehen aber immer gleich aus.

In meiner früheren Kanzlei fand ich das aber auch sehr extrem, da muste alles aber wirklich alles komplett so gemacht werden wie das die eine Kollegin damals gemacht hat, also z.B. das Wort Einspruch musste immer E I N S P R U C H mit Leerzeichen und Groß gemacht werden, nur Groß schreiben durfte man nicht, das finde ich dann schon etwas arg...
Schöne Grüßle Bild

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