Hallo alle zusammen,
hab mal ne kurze Frage:
Wie handhabt Ihr das, wenn ein RA im Urlaub ist mit „neuen“ Fristen? Bei uns ist es so, dass wir zwei Anwälte (Vater und Sohn) haben. Dazu hat noch eine RAin ein Büro hier gemietet. Tritt aber für sich alleine auf. Wir arbeiten halt nur für sie. Die ist ab heute im Urlaub. Genau heute kommt natürlich in einer Strafvollstreckungssache ein Beschluss, gegen den binnen einer Woche Beschwerde eingelegt werden muss.
Ich denke mir das eigentlich so:
Wenn sie das EB doch erst am 20.07.2009 (Urlaubsrückkehr) unterschreibt, dann fängt doch die Frist auch erst am 20.07.2009 an zu laufen und es kann einem keiner einen Vorwurf machen, oder???
DANKE schonmal für Eure Antworten!!!
Urlaub und Fristen
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Weiß net, wies bei euch ist, aber wenn bei unseren Gerichten das EB nicht innerhalb von paar Tagen unterzeichnet zurückgegeben wird, wird sofort bei uns angerufen und nachgefragt.
Muss ein RA nicht ne Vertretung haben während des Urlaubs?
Muss ein RA nicht ne Vertretung haben während des Urlaubs?
Grüßle Sassi
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Mein Chef (Einzelkämpfer) unterschreibt die EBK's sämtlichst nach Rückkehr aus seinem Urlaub mit dem Datum, an dem er die Sachen auch tatsächlich zur Kenntnis nimmt.
Klar, es gab öfter Anrufe oder Erinnerungsschreiben, daß die EBK's doch bitte zurückgesandt werden mögen, aber mit Hinweis auf seinen Urlaub war das kein Problem.
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Ich sehe das genauso wie Zenzi. So läuft das bei uns auch.
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In der BRAO (§ 53) steht, dass der Rechtsanwalt für seine Vertretung sorgen muss, wenn er länger als eine Woche daran gehindert ist, seinen Beruf auszuüben oder wenn er sich länger als eine Woche von seiner Kanzlei entfernen will!
Liebe Grüße
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- Kobold
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Bei uns werden die die Fristen auch manchmal nen bisserl gezogen.
Wenns halt irgendwann gar nicht mehr geht, dann legen wir halt
Beschwerde etc. ein. Berufungen etc. "vorsorglich"; dann weiß jeder
Richter, dass evtl. auch eine Rücknahme kommt. Ist kein Problem.
Kosten werden in den meisten Sachen ja nicht wirklich verursacht -
außer man rechnet sie ab
LG
Kobold
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So kann man auch Zeit schinden...einfach die EBs noch nen paar Wochen rumliegen lassen und sich ne gute Taktik ausdenken In Berlin sind die Gerichte m.E. nicht so schnell im erinnern...das kann gut und gerne mal nen paar Wochen dauern (die haben ja denke ich auch nur ihre WVs)
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Genauso ist das auch richtig, und da gibts auch genügend Rechtsprechung zu; über die Suche hier im Forum dürfte die auch zu finden sein, ich habe einiges davon mit großem Herzblut eingestellt , um die "EBs werden auch gestempelt"-Fraktion mal davon zu überzeugen, dass der Posteingang eben mitnichten das gleiche Datum zu tragen hat wie das EB.zenzi75 hat geschrieben:Mein Chef (Einzelkämpfer) unterschreibt die EBK's sämtlichst nach Rückkehr aus seinem Urlaub mit dem Datum, an dem er die Sachen auch tatsächlich zur Kenntnis nimmt.
Allerdings würde ich auch drauf achten, dass bei Abwesenheit über eine Woche hinaus ein amtlich bestellter Vertreter da ist.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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So sehe ich das auch.In der BRAO (§ 53) steht, dass der Rechtsanwalt für seine Vertretung sorgen muss, wenn er länger als eine Woche daran gehindert ist, seinen Beruf auszuüben oder wenn er sich länger als eine Woche von seiner Kanzlei entfernen will!
Bei uns läuft das ganz einfach: Wenn der RA nach Erinnerung das EB nicht zurückschickt, wird das ganze eben nochmal per Postzustellung an ihn zugestellt... Das kann nicht das Problem des Gerichts oder der gegnerischen Partei sein, wenn der RA nicht für eine Vertretung sorgt.