Frist berechnen - Zugang vorab per Fax

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Kerstin1
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#1

16.04.2009, 14:32

Wie würdet Ihr die Frist für sofortige Beschwerde in diesem Fall notieren?:

Der Beschluss vom 31.03. ging der Mdtin am 31.03. per Fax zu und am 01.04. per Post mit EB. Jetzt hat meine Kollegin übersehen, dass dieser Beschluss vorab per Fax einging (aber ohne EB, diese wurde von der Mdtin mit 01.04 unterschrieben).
Gestern war dann das Theater groß vonwegen Haftpflichtfall, die Frist liefe ein Tag vorher ab.

Wie macht Ihr das generell? Manche Mdten bringen ja Beschlüsse o.ä. ohne Zustellungsnachweis :evil: . Rechnet Ihr dann die Frist ab ein Tag später oder ab dem Datum des Beschlusses?
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lamiserable
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#2

16.04.2009, 14:38

Wenn wir uns nicht ganz sicher sind, rechnen wir immer ab Beschlussdatum. M. E. ist die Frist ab Faxeingang zu berechnen.
Mich wundert nur etwas, dass ein Beschluss direkt an die Partei vorab per Fax zugeht. Normalerweise werden die doch mit Postzustellungsurkunde zugestellt, oder irre ich mich da?
Es genügt nicht, sich täglich zu baden, um »sauber« durchs Leben zu gehen
gkutes

#3

16.04.2009, 14:40

ich würde ab EB notieren. also hier ab 1.4.

ohne zustellnachweis ist blöd. es gibt ja auch beschlüsse, die zB vom 01.03. sind, aber schon vom Gericht erst am 10.03. verschickt werden. Ich würde einfach fragen, wann der Brief gekommen ist und ab dann notieren
Kerstin1
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#4

16.04.2009, 14:48

Also der Beschluss ging vorab per Fax ein, weil die Partei bei Gericht angerufen hat und gefragt hat, wo der bleibt. Dann hat die Sachbearbeiterin gesagt, er ist heute fertig und sie kann ihn gleich faxen. Sonst wäre er gar nicht gefaxt worden.

Ich glaub in solchen Fällen notier ich jetzt immer ab Datum vom Beschluss. Damit es auch 100%ig sicher ist.
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Bino
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#5

16.04.2009, 15:15

Wir sind bei uns extra angewiesen worden, darauf zu achten, ob die Zustellung vorab per Fax erfolgt, da wir die Frist dann ab Zustellung per Fax notieren sollen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
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#6

16.04.2009, 15:47

Also in meiner Ausbildungskanzlei haben wir es grundsätzlich so gehandhabt, dass wir die Frist ab Datum des Beschlusses berechnet haben. Damit die Frist auch ja nicht versäumt wird. Hat auch immer so funktioniert.
Ich würde aber in dem Fall grundsätzlich ab Datum Empfangsbekenntnis berechnen… Weil der Beschluss wäre ohne Anruf der Partei ja auch gar nicht einen Tag vorher gefaxt worden...
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Kobold
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#7

16.04.2009, 20:20

Das würde mich auch mal brennend interessieren!

Meine Cheffs ignorieren Vorab-Faxe und die Fristen sollen notiert werden, wenn das EB da ist UND Chef das Schriftstück auch ZUR KENNTNIS nimmt.
Es gab hier noch nie Probleme deswegen ... Aber mir ist die Sache immer unheimlich und ICH notiere auf jeden Fall die Frist ab Eingang per Fax und wenn unklar, ab Datum des Schriftstückes! Ich brauche mir dann nichts vorwerfen lassen ;)

Bin aber auch der Meinung, dass Beschlüsse dem Verteidiger zugestellt werden (sollen) und auch die Frist ab dann zählt! Wozu hat man denn einen Anwalt? Sollen "wir" jetzt auch jedes Mal hinter den Mandanten herlaufen um herauszubekommen, ob die evtl. das Schreiben auch bekommen haben? und evtl. einen Tag vorher??? Das kann nicht richtig sein.

LG Kobold
~~~ ... Ich protestiere noch einmal. Sehr heftig. Aber vorsichtshalber draußen vor der Tür. ... ~~~
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gkutes

#8

16.04.2009, 20:59

Meine Cheffs ignorieren Vorab-Faxe und die Fristen sollen notiert werden, wenn das EB da ist UND Chef das Schriftstück auch ZUR KENNTNIS nimmt.
so ist es ja auch richtig. wozu gibt es das EB? das ist ja nicht nur zum hübsch aussehen da. Fristen ab Beschlussdatum zu notieren ist suboptimal. Man sollte auch keine Fristen eher notieren um "sicherzugehen". es gibt doch da ganz klare regelungen. Bei einem Urteil ist das ganze doch auch kein problem
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Kobold
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#9

16.04.2009, 21:13

Fristen ab "Datum" werden auch nur notiert, wenn unklar ist, wann z.B. der
Mandant dat Dingens erhalten hat. Warum nur, werden die Umschläge so gern ignoriert??? *grummel*

LG Kobold
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Jupp03/11

#10

16.04.2009, 21:22

Ich habe noch nie erlebt, dass ein Beschluss einer Partei mit EB
-Empfangsbestätigung- zugestellt wurde, diese Bestätigung also von der Mdt. auszufüllen und zurückzuschicken ist.
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