Ist das zu fassen?

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Christina83
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#1

09.04.2009, 10:49

Ich bin echt empört! Ich hab eine Frist mit Anlagen per Telefax an das LG geschickt. Heute ist eine Rechnung von der LJK ins Haus geflattert wonach das LG von uns 5,50 € für das Ausdrucken der Anlagen haben will.

Wir haben dort nachgefragt und uns wurde mitgeteilt, dass ein Mitschicken der Anlagen per Fax nicht nötig gewesen wäre, die hätten wir auch am nächsten Tag ins Fach legen können und daher sind dem Gericht unnötige Kosten für das Ausdrucken entstanden die wir nun bezahlen müssen.

So eine Frechheit!
secret72

#2

09.04.2009, 10:50

Mach Dir nix draus, hatten wir auch schon.
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Catwoman1703
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#3

09.04.2009, 10:51

Echt? Sowas gibts? Ich faxe eigentlich selten Anlage mit, weil unser altertümliches Fax des sonst den packt!
Das Leben entspringt auf alle Fälle
aus einer Zelle.
Doch manchmal endet' s auch bei Strolchen
in einer solchen. (Heinz Erhardt)

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StineP

#4

09.04.2009, 10:52

BGH v. 02.04.2008 - XII ZB 131/06 zb - Fristwahrung nur, wenn die Anlagen mitgefaxt werden.
Maximum
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#5

09.04.2009, 10:55

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nephele
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#6

09.04.2009, 11:02

genau, da würde ich mich auch auf die entscheidung berufen, dass anlagen zur fristwahrung mitgefaxt werden müssen
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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skugga
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#7

09.04.2009, 11:08

Stine, die Entscheidung bezieht sich aber nur auf ganz bestimmte Fälle (PKH-Antrag und Wiedereinsetzung in die Rechtsmittelfrist), nicht auf jedes fristwahrende Fax; normalerweise ist die Übersendung der Anlagen eben NICHT erforderlich und wenn die doch per Fax übersandt werden, dann besteht nach GKG die Verpflichtung für die Zahlung der unnötigen Abschriften.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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leilani
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#8

09.04.2009, 11:12

Ja, hier sind die mittlerweile auch rigoros bei den Anlagen...

Und wir haben außerdem ein Schreiben vom AG bekommen, dass man es unterlassen möchte überhaupt Faxe zu schicken, wenn es nicht der Fristwahrung bedarf. Dann gibt es wohl auch noch die, die doppelt schicken, also vorab per Fax... darauf gibt´s in Zunkunft richtig :wut

Naja, verstehen kann ich es schon ein bisschen... die werden den Sachen ja sonst auch nicht mehr Herr bzw. Dame. Leider kennt nicht jeder die neuesten Entscheidungen und wenn Azubine hier alleine steht, macht die auch eher das, was sie in dem Moment für richtig hält und das ist dann mitunter "doppelt hält besser!" :mrgreen:
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"Schlechte Nachrichten sollte ein Mädchen nie ohne Lippenstift lesen."
[size=59]...'Frühstück bei Tiffany'...[/size]
secret72

#9

09.04.2009, 11:24

@leilani
Diese Mitteilung haben wir auch bekommen - vorab per Fax wirklich nur dann, wenn die Frist unmittelbar abläuft.
gkutes

#10

09.04.2009, 11:49

Christina83, geschieht euch irgendwie ganz recht. langsam solle es zu allen durchgedrungen sein, dass man für gefaxte anlagen nunmehr zahlen muss.
Ich finde dies auch vollkommen richtig so. zumal die original anlagen ja eh einen tag später kommen - also völlig sinnfrei, die mitzufaxen (außer natürlich, es ist einer der besaten fälle in dem urteil)
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