Urlaubsanspruch bei schulpflichtigem Kind

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spatzenbaer
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#1

30.03.2009, 13:34

Hallöchen zusammen,

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Also ich habe im Januar bereits meinen Urlaub mit unserem Lehrling abgesprochen. War alles ok soweit. Nachdem ich ein schulpflichtiges Kind habe, kann ich ja auch nur in den Ferien Urlaub nehmen. Mein Mann hat dann entsprechend auch seinen Urlaub eingereicht.
Nun wird mal wieder (Chef+Andere) bzgl. des Urlaubs diskutiert. Es wurde u.a. nun angeblich auch darüber diskutiert, dass der Lehrling wegen seinem Urlaub in den Ferien vorgehe. Dies stimmt doch nicht oder?
Ich habe ja ein schulpflichtiges Kind. Wie ist da mein Anspruch?
Kann mir vielleicht jemand helfen? Vielleicht auch wo das im Gesetz steht? Bin momentan voll genervt. :( Ich sehe kommen, dass mein Urlaub flach fällt. Ich brauche gute Argumente gegenüber meinem Chef.

Help!!!

LG
_steffi_

#2

30.03.2009, 13:38

Also so wie ich das sehe, hast du einen Anspruch auf Jahresurlaub von mindestens zwei zusammenhängenden Wochen.
Soweit ich weiß, können/dürfen Azubis auch nur in den Ferien Urlaub bekommen (ist zumindest bei uns so gewesen).
Wer dann "vor" geht, da müsst ihr euch schon selbst einig werden.
Entweder wer zuerst kommt malt zu erst oder (so wird es hier gehandhabt) Leute mit Kindern zuerst!
jenniver
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#3

30.03.2009, 13:42

M.W. gibt es da keine gesetzliche Regelung. Aber der Azubi kann nunmal auch nur in den Ferien Urlaub nehmen. Aber bei 6 Wochen Sommerferien wird es doch wohl eine Aufteilung geben können.
Bärchen

#4

30.03.2009, 13:42

Also, ich weiß auch, dass die Lehrlinge eigentlich NUR in den Ferien Urlaub nehmen sollten. Was aber nicht immer so ist (war bei mir damals auch nicht Ganz und Gebe) :?

Allerdings weiß ich auch nicht wirklich, wer "Vorrang" hat. Aber ich sag mal so, die Sommerferien sind ja in der Regel sooo lang, dass eigentlich keine Probleme entstehen dürften, dass 2 Mitarbeiter jeweils 2 Wochen Urlaub nehmen könnten, oder?

Und ansonsten muss halt geteilt werden, wenn du und die Azubine die einzigen seid, die in den Ferien gehen müssen. Osterferien macht einer die 1. Woche, der andere die 2. Woche. Und wegen den anderen Ferien muss dann halt geguckt werden.
spatzenbaer
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#5

30.03.2009, 13:54

Danke für eure schnelle Antworten.
Eigentlich sehe ich das genauso wie ihr. Hier wird bloß immer aus einer Mücke ein Elefant gemacht.
Wollte noch hinzu fügen, dass es sich um die Sommerferien handelt.
Bisher gab es in unserer Kanzlei mit der Urlaubsplanung eigentlich keine Probleme. Wir konnten uns immer absprechen.
Es müsste doch aber auch eine gesetzliche Regelung geben, da mein Chef ja angeblich so eine Äußerung gemacht hat, dass die Azubis gegenüber den festangestellten Arbeitnehmer vorgingen.
Die andere Mitarbeiterin hat vorher Urlaub, zwar auch in den Ferien, aber das betrifft mich und die Azubine nicht. Der Urlaub überschneidet sich ja auch nur eine Woche.

Bye
susannen aus s.

#6

30.03.2009, 13:54

Es gibt tatsächlich in größeren Firmen diese Regelung für Eltern mit schulpflichtigen Kindern, oft ist das aber eine Betriebsvereinbarung bzw. eine Tarifgeschichte. Der Azubi dagegen kann tatsächlich darauf bestehen, in den Ferien Urlaub zu erhalten, das steht sogar so im Vertrag. Bei uns wird trotzdem auf eine gerechte Teilung geachtet... Aber einen Anspruch für Eltern mit schulpflichtigen Kindern gibt es so wohl eher nicht...
spatzenbaer
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#7

30.03.2009, 14:56

Man das ist ja nicht gerade aufbauend. Ich dachte, es gäbe da eine gesetzliche Regelung. Na ja, das Problem ist ja auch eigentlich nicht unsere Azubine. Mit der bin ich ja einig. Da muss ich wohl abwarten, wie entschieden wird.
Aber trotzdem vielen Dank für die Antworten.

LG aus der Pfalz :wink1
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