Seite 1 von 1

Rechtskraftzeugnis beantragen

Verfasst: 10.03.2009, 14:02
von Caro83
Hallo Leute,

hab da ein großes Problem. Soll ein Rechtskraftzeugnis, eine vollstreckare Ausfertigung eines Vergleichs, sowie einen Zustellungsnachweis beantragen.

Wie mach ich das? Muss ich was besonderes beachten? Hat jemand einen vorgefertigten Text?

Hab sowas noch nie gemacht. :cry:

Verfasst: 10.03.2009, 14:11
von Randfichte72
Schriftsatz an das Gericht fertigen:

1.
überreichen wir anliegend die Ausfertigung des Vergleichs vom .... und bitten um Erteilung des Rechtskraftvermerks.

Rechtsanwalt

2. im gleichen SS, geht aber auch gesondert:

...beantragen wir

die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung.

Rechtsanwalt

3. Zustellung von Anwalt zu Anwalt

Es wird eine beglaubigte Abschrift der vollstreckbaren Ausfertigung dem gegnerischen Anwalt zugestellt (nicht die vollstreckbare Ausf. aus der Hand geben). Beglaubigte Abschrift = oben beglaubigte Abschrift auf die Kopie stempeln und ganz unten "Beglaubigt-Rechtsanwalt"-Stempel und Unterschrift RA

Sehr geehrter Herr Kollege...

anliegend überreichen wir Ihnen eine beglaubigte Abschrift des Vergleichs des ....gerichts ..... vom ........ - Az. ......... mit der Bitte, das beigefügte Empfangsbekenntnis schnellstmöglich unterzeichnet zurückzureichen.

Mit freundl. kollegialen Grüssen

dann entspr. Zustellungsurkunde ausfüllen und beifügen.

Hoffe, ist so verständlich. Gruss Randfichte

Verfasst: 10.03.2009, 18:25
von Little_Justitia
@Randfichte: Sind super Formulierungen :daumen

Mein Problem:

Verfasst: 20.08.2009, 13:43
von M.arinchen
Ausfertigung Urteil liegt vor.
vollstreckbare Ausf ist schon vor 4 Wochen beantragt worden.

Jetzt soll ich an die "vollstreckbare Ausfertigung erinnern + Rechtskraftzeugnis".

Wie würdet ihr das machen?
Die einfache Ausfertigung ans Gericht?
Oder kann der Vermerk auch auf die vollstreckbare Ausfertigung?

Was ist sinnvoll?

Verfasst: 20.08.2009, 13:54
von Bino
Der Vermerk muss auf die vollstreckbare Ausfertigung, denn Du brauchst ihn für die Vollstreckung und vollstrecken tust Du mit der vollstr. Ausfertigung.
Also das Gericht einfach an die Erteilung der vollstr. Ausf. mit Rechtskraftattest erinnern.

Verfasst: 20.08.2009, 13:54
von ReNoFa09
In dem Rechtsstreit

xx

gegen

xx

Aktenzeichen

erinnern wir an die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung.

Weiter beantragen,

Rechtskraftzeugnis zu erteilen.

so würde ich das machen

Liebe Grüße ;-)

Verfasst: 20.08.2009, 14:00
von M.arinchen
Ok, dann schick ich keine Ausfertigung mit. DANKE.