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EBs

Verfasst: 04.02.2009, 22:52
von Angie-Maus
Hallo,
wie handhabt ihr EBs? Schickt ihr sie per Fax zum Gericht zurück oder schickt ihr sie per Post/Boten? Wie lange bewahrt ihr gefaxte EBs auf und kopiert ihr euch EBs, die per Post/Boten rausgehen?
Bei uns ist es jetzt nämlich vorgekommen, dass wir einen Schriftsatz angeblich mit EB zugestellt bekommen haben (und das EB unterschrieben dem Gericht vorliegt), aber in der Akte nichts ist und das EB auch nicht mehr aufzufinden ist.
Muss man EBs auch 10 Jahre aufbewahren?
LG

Verfasst: 04.02.2009, 22:56
von nici01
Wenn es kein zuständiges Gericht bei uns vor Ort ist dann faxen wir die EB's und heften sie mit Sendebericht in die Akte.
Die EB's für die Gericht bei uns vor Ort werden beim AG bzw. LG oder SozG abgegeben.

Wir vermerken jedes EB auf den Schriftsatz wann es rausgegangen ist.
Wenn der Eingangsstempel auf den Schriftsatz kommt dann notieren wir da drunter "EB:" und wenn das EB dann rausgeht dann wird das Datum dahinter gesetzt.

P.S. Herzlich Willkommen im Forum. Bild

Verfasst: 04.02.2009, 23:04
von strange
Wir bewahren nur die EBs auf, die gefaxt wurden (Sendebericht auf Rückseite).

Die EBs die cheffe mit zum Gericht nimmt, werden nich kopier und aufbewahrt.

Wo ist denn das Problem mit dem fehlenden EB?

Aus einer anderen Kanzlei kenne ich es so, dass immer dann "ohne EB" auf dem Schriftsatz in der Akte vermerkt wurde wenn mal ausnahmsweise keins dabei war.

Verfasst: 05.02.2009, 08:04
von Angie-Maus
Nicht nur das EB fehlt, sondern auch der Schriftsatz, der uns damit zugestellt worden sein soll.
Mein Chef meinte jetzt nämlich, wir wären dazu verpflichtet, die EBs 10 Jahre lang aufzubewahren.
Normalerweise haben wir die EBs immer gefaxt und mit Sendebericht in einen Sammelordner gehängt und nach ca. 3 Monate vernichtet.
Wenn das Gericht jetzt ankommt, dass es uns im Jahr 2007 etwas per EB zugestellt hat und in unserer Akte kein entsprechnder Schriftsatz ist, ist das natürlich alles etwas blöd, wenn wir das EB nicht mehr haben und das Gericht behauptet, dass es dort unterschrieben vorliegt.
Weiß jemand, ob in irgendeinem Gesetz geregelt ist, wie lange man EBs aufzubewahren hat (wobei sie ja wenn man sie beim Gericht in der Nähe abgibt, auch "weg" sind)?

Verfasst: 05.02.2009, 08:26
von misspinky1984
Ich vermerke im Eingangsstempel, wenn ein EB bei war ... da wir die (Gerichts-)Post immer am selben Tag absenden, mach ich auch keinen Vermerk über das Versendungsdatum. Ab und an faxe ich auch die EB´s - die landen dann aber umgehend im Müll; mein Chef will nicht, dass die Akten unnütz dick werden.

Verfasst: 05.02.2009, 08:38
von jojo
Ich sehe gar keinen Sinn darin, dass ihr die EBs aufgewahrt. Ich nehme mal an, auf den Schriftsatz kommt ein Eingangsstempel. Dann wisst ihr doch, wann ihr das bekommen habt. Der Nachweis des Emfpangs ist doch nur für das Gericht wichtig, damit wir wissen, wann ihr was bekommen habt.

Achso: Hier werden die Akten 4 Jahre nach Verfahrensende geschreddert, nur die Titel mit Zustellvermerk, werden 30 Jahre aufbewahrt.

Verfasst: 05.02.2009, 08:40
von Gruftie
Wenn das Gericht jetzt ankommt, dass es uns im Jahr 2007 etwas per EB zugestellt hat und in unserer Akte kein entsprechnder Schriftsatz ist, ist das natürlich alles etwas blöd, wenn wir das EB nicht mehr haben und das Gericht behauptet, dass es dort unterschrieben vorliegt.
Dann würde ich erst einmal die Gerichtsakten einsehen und wirklich gucken, ob das EB von Deinem Chef unterschrieben dort vorliegt!

Wir schicken entweder die EB's am gleichen Tag wieder zurück, wobei immer auf dem Schriftstück vermerkt wurde, dass ein EB vorlag, oder aber wir faxen es, wobei dann das EB mit der Faxbestätigung in der Akte abgeheftet wurde....

Verfasst: 05.02.2009, 08:41
von Gruftie
Im übrigen:

Erst einmal ein herzliches Bild und viel Spaß hier im Forum!

Verfasst: 05.02.2009, 08:54
von ClaireFraser
Von mir auch erst mal ein dickes :welcome

Zu den EBs:

In meiner ehemaligen Kanzlei haben wir die EBs immer per Post rausgeschickt oder Chef hat sie zum Gericht mitgenommen, Kopien haben wir nie in den Akten behalten.

Bei meinem jetzigen Chef werden die EBs immer per Fax ans Gericht zurückgeschickt. Da wir Flatrate haben ist das billiger als die Dinger mit der Post zu schicken. Und wir können dem Gericht immer nachweisen, dass unterschrieben und zurückgeschickt wurde.

Verfasst: 05.02.2009, 09:44
von secret72
Wir schicken auch die meisten EBs per Telefax zurück. Zusammen mit dem Sendebericht kommen sie dann in die Akte. Wenn wir sie per Post schicken, kommt nix in die Akte.

Aber ich verstehe nicht, warum Ihr die EB getrennt von der dazugehörigen Akte abheftet? Sie gehören doch explizit zu dieser einer Sache.