Hallo,
wie handhabt ihr EBs? Schickt ihr sie per Fax zum Gericht zurück oder schickt ihr sie per Post/Boten? Wie lange bewahrt ihr gefaxte EBs auf und kopiert ihr euch EBs, die per Post/Boten rausgehen?
Bei uns ist es jetzt nämlich vorgekommen, dass wir einen Schriftsatz angeblich mit EB zugestellt bekommen haben (und das EB unterschrieben dem Gericht vorliegt), aber in der Akte nichts ist und das EB auch nicht mehr aufzufinden ist.
Muss man EBs auch 10 Jahre aufbewahren?
LG
EBs
- nici01
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Wenn es kein zuständiges Gericht bei uns vor Ort ist dann faxen wir die EB's und heften sie mit Sendebericht in die Akte.
Die EB's für die Gericht bei uns vor Ort werden beim AG bzw. LG oder SozG abgegeben.
Wir vermerken jedes EB auf den Schriftsatz wann es rausgegangen ist.
Wenn der Eingangsstempel auf den Schriftsatz kommt dann notieren wir da drunter "EB:" und wenn das EB dann rausgeht dann wird das Datum dahinter gesetzt.
P.S. Herzlich Willkommen im Forum.
Die EB's für die Gericht bei uns vor Ort werden beim AG bzw. LG oder SozG abgegeben.
Wir vermerken jedes EB auf den Schriftsatz wann es rausgegangen ist.
Wenn der Eingangsstempel auf den Schriftsatz kommt dann notieren wir da drunter "EB:" und wenn das EB dann rausgeht dann wird das Datum dahinter gesetzt.
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Gruß Nici
- strange
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Wir bewahren nur die EBs auf, die gefaxt wurden (Sendebericht auf Rückseite).
Die EBs die cheffe mit zum Gericht nimmt, werden nich kopier und aufbewahrt.
Wo ist denn das Problem mit dem fehlenden EB?
Aus einer anderen Kanzlei kenne ich es so, dass immer dann "ohne EB" auf dem Schriftsatz in der Akte vermerkt wurde wenn mal ausnahmsweise keins dabei war.
Die EBs die cheffe mit zum Gericht nimmt, werden nich kopier und aufbewahrt.
Wo ist denn das Problem mit dem fehlenden EB?
Aus einer anderen Kanzlei kenne ich es so, dass immer dann "ohne EB" auf dem Schriftsatz in der Akte vermerkt wurde wenn mal ausnahmsweise keins dabei war.
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Nicht nur das EB fehlt, sondern auch der Schriftsatz, der uns damit zugestellt worden sein soll.
Mein Chef meinte jetzt nämlich, wir wären dazu verpflichtet, die EBs 10 Jahre lang aufzubewahren.
Normalerweise haben wir die EBs immer gefaxt und mit Sendebericht in einen Sammelordner gehängt und nach ca. 3 Monate vernichtet.
Wenn das Gericht jetzt ankommt, dass es uns im Jahr 2007 etwas per EB zugestellt hat und in unserer Akte kein entsprechnder Schriftsatz ist, ist das natürlich alles etwas blöd, wenn wir das EB nicht mehr haben und das Gericht behauptet, dass es dort unterschrieben vorliegt.
Weiß jemand, ob in irgendeinem Gesetz geregelt ist, wie lange man EBs aufzubewahren hat (wobei sie ja wenn man sie beim Gericht in der Nähe abgibt, auch "weg" sind)?
Mein Chef meinte jetzt nämlich, wir wären dazu verpflichtet, die EBs 10 Jahre lang aufzubewahren.
Normalerweise haben wir die EBs immer gefaxt und mit Sendebericht in einen Sammelordner gehängt und nach ca. 3 Monate vernichtet.
Wenn das Gericht jetzt ankommt, dass es uns im Jahr 2007 etwas per EB zugestellt hat und in unserer Akte kein entsprechnder Schriftsatz ist, ist das natürlich alles etwas blöd, wenn wir das EB nicht mehr haben und das Gericht behauptet, dass es dort unterschrieben vorliegt.
Weiß jemand, ob in irgendeinem Gesetz geregelt ist, wie lange man EBs aufzubewahren hat (wobei sie ja wenn man sie beim Gericht in der Nähe abgibt, auch "weg" sind)?
- misspinky1984
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Ich vermerke im Eingangsstempel, wenn ein EB bei war ... da wir die (Gerichts-)Post immer am selben Tag absenden, mach ich auch keinen Vermerk über das Versendungsdatum. Ab und an faxe ich auch die EB´s - die landen dann aber umgehend im Müll; mein Chef will nicht, dass die Akten unnütz dick werden.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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- jojo
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich sehe gar keinen Sinn darin, dass ihr die EBs aufgewahrt. Ich nehme mal an, auf den Schriftsatz kommt ein Eingangsstempel. Dann wisst ihr doch, wann ihr das bekommen habt. Der Nachweis des Emfpangs ist doch nur für das Gericht wichtig, damit wir wissen, wann ihr was bekommen habt.
Achso: Hier werden die Akten 4 Jahre nach Verfahrensende geschreddert, nur die Titel mit Zustellvermerk, werden 30 Jahre aufbewahrt.
Achso: Hier werden die Akten 4 Jahre nach Verfahrensende geschreddert, nur die Titel mit Zustellvermerk, werden 30 Jahre aufbewahrt.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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- Gruftie
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Dann würde ich erst einmal die Gerichtsakten einsehen und wirklich gucken, ob das EB von Deinem Chef unterschrieben dort vorliegt!Wenn das Gericht jetzt ankommt, dass es uns im Jahr 2007 etwas per EB zugestellt hat und in unserer Akte kein entsprechnder Schriftsatz ist, ist das natürlich alles etwas blöd, wenn wir das EB nicht mehr haben und das Gericht behauptet, dass es dort unterschrieben vorliegt.
Wir schicken entweder die EB's am gleichen Tag wieder zurück, wobei immer auf dem Schriftstück vermerkt wurde, dass ein EB vorlag, oder aber wir faxen es, wobei dann das EB mit der Faxbestätigung in der Akte abgeheftet wurde....
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Von mir auch erst mal ein dickes
Zu den EBs:
In meiner ehemaligen Kanzlei haben wir die EBs immer per Post rausgeschickt oder Chef hat sie zum Gericht mitgenommen, Kopien haben wir nie in den Akten behalten.
Bei meinem jetzigen Chef werden die EBs immer per Fax ans Gericht zurückgeschickt. Da wir Flatrate haben ist das billiger als die Dinger mit der Post zu schicken. Und wir können dem Gericht immer nachweisen, dass unterschrieben und zurückgeschickt wurde.
Zu den EBs:
In meiner ehemaligen Kanzlei haben wir die EBs immer per Post rausgeschickt oder Chef hat sie zum Gericht mitgenommen, Kopien haben wir nie in den Akten behalten.
Bei meinem jetzigen Chef werden die EBs immer per Fax ans Gericht zurückgeschickt. Da wir Flatrate haben ist das billiger als die Dinger mit der Post zu schicken. Und wir können dem Gericht immer nachweisen, dass unterschrieben und zurückgeschickt wurde.
Wir schicken auch die meisten EBs per Telefax zurück. Zusammen mit dem Sendebericht kommen sie dann in die Akte. Wenn wir sie per Post schicken, kommt nix in die Akte.
Aber ich verstehe nicht, warum Ihr die EB getrennt von der dazugehörigen Akte abheftet? Sie gehören doch explizit zu dieser einer Sache.
Aber ich verstehe nicht, warum Ihr die EB getrennt von der dazugehörigen Akte abheftet? Sie gehören doch explizit zu dieser einer Sache.