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Berufungsbegründungsfrist

Verfasst: 28.11.2008, 14:09
von ForgottenAngel
Hallo!

Wir hatten heute hier auf der Arbeit eine Diskussion über die Berufungsbegründungsfrist.

Wenn das Urteil am 31.01.2009 eingehen würde,
läuft die Berufungsfrist (laut einem Buch hier) bis 29.02.2009.

Wie lange läuft dann die Berufungsbegründungsfrist?

Ich wäre ja für 31.03.2009, da ja ab Zustellung gerechnet wird.
Andere stimmen aber für 29.03.2009.

Was meint ihr?

Verfasst: 28.11.2008, 14:17
von Tigra
31.03.2009 ist das ende der berufungsfrist 2 monate nach zustellung es wird nicht mit wochen gerechnet sondern mit monaten!


PS die berufung endet am 28.02!!!!!

Verfasst: 28.11.2008, 14:19
von gkutes
also bei mir endet die Berufung am 2.3.09 :)

davon abgesehen, ist es unwahrscheinlich, dass das urteil an einem samstag ankommt.

wenn es hier um die theorie geht, dann endet eine Berufungsfrist für ein urteil das am letzten januar-tag eingeht, am letzten tag im Februar. und die Begründungsfrist dann am letzten tag im März.

Verfasst: 28.11.2008, 14:24
von Tigra
:oops: oh mein gott... ich hab gar nich gemerkt das der 31.01. ja ein samstag ist :oops:


damit beginnt die frist natürlich erst am nächsten werktag also dem montag also kommando zurück!

Verfasst: 28.11.2008, 14:32
von heicla
gkutes hat geschrieben:also bei mir endet die Berufung am 2.3.09 :)

davon abgesehen, ist es unwahrscheinlich, dass das urteil an einem samstag ankommt.

wenn es hier um die theorie geht, dann endet eine Berufungsfrist für ein urteil das am letzten januar-tag eingeht, am letzten tag im Februar. und die Begründungsfrist dann am letzten tag im März.


:zustimm

Verfasst: 28.11.2008, 14:38
von ForgottenAngel
natürlich war das theoretisch gemeint! von mir aus wird das urteil am 31.01.2011 zugestellt...

Verfasst: 28.11.2008, 14:48
von gkutes
passt scho.
also meine theorie-regel steht ja in #3 Abs. 3

:)

Verfasst: 29.11.2008, 18:20
von BBTB
man rechnet ja für die begründungsfrist mittlerweile ab tag der zustellung zwei monate und nicht ab ende der Berufungsfrist

Re: Berufungsbegründungsfrist

Verfasst: 11.05.2011, 16:54
von samara
Ich habe die Diskussion (oben) gelesen und bin mir immer noch nicht sicher. Ich habe folgenden Fall: Das Urtei wurde am 31.03.2011 zugestellt. Wann endet hier die Berufungsbegründungsfrist? ich tendiere zu sagen am 30.05.2011 (oder 31.05.2011), überlege aber, ob das tatsächlich richtig ist. Wo kann man hierzu was nachlesen, um auf der sicheren Seite zu sein?

Re: Berufungsbegründungsfrist

Verfasst: 11.05.2011, 16:58
von Sveta
§ 520 Abs. (2) ZPO :)