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Gibt es eine Pflicht zur Umlage 1?

Verfasst: 19.11.2008, 15:55
von Ines
So, habe jetzt auch noch die Lohn- und Gehaltsabrechnung aufgedrückt bekommen. Jetzt ist mir aufgefallen, dass für eine unserer Mitarbeiterinnen keine Umlage 1 gezahlt wird - schon immer nicht. Ist man dazu nicht verpflichtet?
Im Aufwendungsausgleichsgesetzt habe zu einer Verpflichtung nichts gefunden. Kann mir einer weiterhelfen? Muss ich die Umlage 1 nun zahlen oder ist die freiwillig?

Verfasst: 19.11.2008, 16:22
von gabrielle
Habe gerade in wikipedia geschaut. Dort steht:

Die Umlage U1 ist eine Ausgleichskasse für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall seiner Mitarbeiter. Die Umlage U1 ist eine verpflichtend für Betriebe bis regelmäßig 30 Mitarbeiter. Betriebe mit regelmäßig über 30 Mitarbeiter nehmen nicht an der Umlage U1 teil.

Im Fall der Krankheit eines Mitarbeiters soll verhindert werden, das kleinere Betriebe finanziell überlastet werden. Der Betrieb zahlt an eine Umlagekasse einen bruttolohnabhängigen prozentual berechneten Betrag für jeden Mitarbeiter, egal ob Arbeiter oder Angestellter.

Denke aber dran, es gibt noch eine U2. Dort steht:

Die deutsche Umlage U2 – Mutterschaft ist seit dem 1. Januar 2006 ein verpflichtendes Ausgleichsverfahren für alle Arbeitgeber. Die Arbeitgeber erhalten durch dieses Ausgleichsverfahren alle nach dem Mutterschutzgesetz zu zahlenden Bezüge erstattet. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG).

Ich hoffe, es hilft Dir weiter.

LG Gabrielle

Verfasst: 19.11.2008, 20:29
von Pepsi
:good :zustimm

Verfasst: 26.11.2008, 08:26
von Ines
Danke, habe zwischenzeitlich mit unserer Steuertante telefoniert. Muss ab 2006 alles nachrechnen. Vorher waren wir es nicht, nun sind wir verpflichtet!