Chef im Krankenhaus - was kann ich selbst unterschreiben ?

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anri86
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#1

22.10.2008, 09:09

Hallo, habe mal eine Frage.
Mein Chef ist diese Woche im Krankenhaus und auch erst einmal nicht erreichbar.
Ich habe jetzt ein Schreiben an einen gegnerischen Insolvenzverwalter, mit welchem er aufgefordert wird Mängel an einem Bauvorhaben zu beseitigen, die die von ihm vertretene insolvente Firma verursacht hat.

Kann ich dieses Schreiben im Auftrag selbst unterschreiben oder muss es zwingend von einem vertretenden Rechtsanwalt unterschrieben werden?

Schreiben an Mandanten unterschreibe ich ja generell im Auftrag selber, Schreiben ans Gericht unterschreibt der vertretende Rechtsanwalt. Aber hier bin ich mir jetzt etwas unsicher, da in dem Schreiben auch Fristen gesetzt werden...nicht dass die nachher irgendwie nicht wirksam gesetzt sind...

Danke schon mal !
Satine222000
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#2

22.10.2008, 09:12

Ich würde unterschreiben mit n.D.v. und unten drunter dann i.A. und dein Name
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Curry
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#3

22.10.2008, 09:12

Also das Schreiben an den Insolvenzverwalter würde ich von einem RA unterschreiben lassen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
susannen aus s.

#4

22.10.2008, 09:13

Also, Schreiben an Mandanten selbst zu unterschreiben, das geht wohl. Schreiben an den Insolvenzverwalter mit Aufforderung an die Gegenseite, etwas zu tun, würde ich auf gar keinen Fall selbst unterschreiben, hier würde ich unbedingt den vertretenden Rechtsanwalt unterschreiben lassen!!!
anri86
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#5

22.10.2008, 09:14

Was heißt denn "n.D.v.2 ? :oops:
Andreas

#6

22.10.2008, 09:16

Ich denke auch, daß es gut und sicherer wäre, sämtliche Post, die nicht an Mandanten geht, zumindest von einem RA lesen und unterschreiben zu lassen.

Besteht denn, falls kein Vertreter-RA da ist, nicht evtl. die Möglichkeit, die Post eines Tages zu sammeln und dem RA im Krankenhaus zur Unterschrift vorbeizubringen ?
Andreas

#7

22.10.2008, 09:16

@anri: Sicherlich "nach Diktat verreist" :wink:
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#8

22.10.2008, 09:16

nach Diktat verreist ;)

m. E. muss hier auch ein RA. unterschreiben, das kannst du nicht selber. Hat dein Chef keinen Vertreter?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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GabiP.
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#9

22.10.2008, 09:17

"Nach Diktat verreist".
Also Aufforderungen an Gegenseiten usw. würde ich schon aus Kostengründen nicht selbst unterschreiben. Wenn sowieso eine Vertretung zum unterschreiben da ist, kann die das ja mit machen.
anri86
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#10

22.10.2008, 09:20

Oh, ok... :patsch

Also diese Woche wird er sie wohl nicht mehr selber unterschreiben, erst Mitte nächster Woche und das ist ja noch ein bisschen hin.

Ich lasse es dann wohl lieber von dem Rechtsanwalt unterschreiben...sicher ist sicher. ;)

:dankeschoen
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