KfA gegen den eigenen Mandanten

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momo
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#1

10.10.2008, 09:38

Hallo Ihr Lieben,

ich hab mal wieder eine Frage:

Muss ich die Geschäftsgebühr im Kfa abziehen?Weil eigentlich wäre das ja unfair, weil der Mandant uns ja auch außergerichtlich bezahlen muss oder wie seht ihr das?
rosa

#2

10.10.2008, 09:40

wenn eine GG entstanden ist musst du sie auch anrechnen

wenn sie nicht bez wurde kannst dus ja über mb machen
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Pepsi
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#3

10.10.2008, 12:23

daher machst du die GG ja auch in der Klage voll geltend
momo
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#4

10.10.2008, 12:56

aber ich habe ja nicht in der Klage eine geschäftsgebühr geltend gemacht. unser mandant soll uns ja bezahlen
susannen aus s.

#5

10.10.2008, 12:59

Dann solltest Du hier die GG bei der Kostenfestsetzung anrechnen und gleichzeitig einen Mahnbescheid über die außergerichtlichen Gebühren machen, denn die Rahmengebühren lassen sich so ja nicht mit festsetzen. Nur so kannst du eine komplette Titulierung Eurer Forderung erreichen.
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#6

10.10.2008, 17:21

ja was denn nun?! erst schreibst du, das wäre unfair und dann solls doch der Mdt bezahlen (ohne Erstattung des Gegners)
momo hat geschrieben:Muss ich die Geschäftsgebühr im Kfa abziehen?Weil eigentlich wäre das ja unfair, weil der Mandant uns ja auch außergerichtlich bezahlen muss oder wie seht ihr das?
also normalerweise macht man die GG komplett in der Klage mit geltend und dann wird beim KFA die GG auf die VG zu Hälfte (höchstens mit 0,75) angerechnet. So da du nun die GG nicht tituliert hast, musst du das entweder nachholen (natürlich müsst ihr die Kosten dafür tragen) oder der Mdt muss eben die GG voll selbst bezahlen.

oder es ist vielleicht gar keine GG entstanden, weil ihr gleich Klageauftrag hattet?
Nauja

#7

10.10.2008, 18:02

@ Pepsi, der Titel heißt doch "KfA gegen den eigenen Mandanten", von einer Erstattungspflicht seitens des Gegners gehe ich also nicht aus!
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#8

10.10.2008, 18:27

ups, hatte ich vergessen.. wer lesen kann ist klar im Vorteil

axo, dann ist die Situation ja ganz anders :oops:

also dann willst du die VG gegen den Mdt festsetzen lassen? Hat der Mandant die GG bezahlt? Wenn nicht würd ichs erstmal ganz normal ohne Anrechnung probieren, allerdings wird euch nichts übrig bleiben als MB über die Hälfte der GG zu machen (oder eben voll, je nachdem wie das Gericht die VG festsetzt) :lol:
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