Handhabung E-Mails - bei uns ist alles viel zu kompliziert

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
tiko73

#11

25.09.2008, 20:31

Wir schreiben den Text in ner einfachen Word-Datei und wenn Chef sein ok gibt, dann wird das in eine E-Mail gekopiert und fott domet.
Allerdings geht bei uns alles, was jetzt irgendwie "wirksam", "wichtig" oder sonstwie "verbindlich" ist/sein soll, nur als normale Schneckenpost raus. Eben weil das ja auch unterschrieben sein muss.
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avors
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#12

25.09.2008, 20:37

Also Schriftsätze ans Gericht gehen natürlich im Ori raus. Mir geht es jetzt speziell um Anschreiben an den Mandanten, welche beispielsweise den weiteren Verfahrensgang beinhalten oder an den Gegner eine Zahlungsaufforderung (werden bei uns oft "vorab per E-Mail" geschickt.

Sorry, wollte keinen durcheinanderbringen...
[color=#4000FF]Ich liebe Arbeit! Ich könnte stundenlang zusehen...[/color]
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nici01
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#13

25.09.2008, 21:11

Wir schreiben nicht so viel per E-Mail und wenn dann schicken wir es ohne Unterschrift raus. Als Signatur haben wir eigentlich nur die Kanzleianschrift unten drunter stehen, wenn das als Signatur anzusehen ist.

Muss da denn eine Unterschrift drunter? Bisher hat sich keiner meiner beiden Chefs beschwert. Eine Kopie von der E-Mail wird in die Akte abgeheftet.

E-Mails gehen bei uns eigentlich auch nur an Mandanten, zumindest habe ich bisher nur an Mandanten geschrieben.
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skugga
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#14

25.09.2008, 21:36

tiko, als Word-Datei?! Aaaaaah! Da kann ja jeder, ders bekommt, lustig drin rumpfuschen! Das sollte - speziell an die Gegenseite - NUR als PDF raus, wobei wir auch schon so Spezielmandanten erlebt haben, die allen Ernstes unsere Entwürfe mal flugs selber kurz ändern und rausschicken wollten... also Obacht!
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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wifey
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#15

25.09.2008, 21:47

Also "Vorab per Mail" würd ich mir wirklich sparen, wenn's sowieso noch per Schneckenpost hinterher geschickt wird.

Wollt Ihr jeden vorwarnen "Achtung da kommt bald ne Rechnung"?!? :schock

Also entweder Mail - dann aber richtig (als PDF, oder mit Signatur) - ODER (da SW ja Geld kostet) per Schneckenpost - und gut is!
Viele Grüße

ich
tiko73

#16

26.09.2008, 08:23

@skugga
Nee, meinte der Text wird aus Word kopiert und in die E-Mail (also nur der Text) eingefügt.
Ich schick doch nicht so einfach nen Worddokument durch die Gegend.
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Mr.Black
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#17

26.09.2008, 11:21

Wir schickn immer vorab per E-Mail um die ganze Kommunikation zu beschleunigen und zur Sicherheit/für die Akten das Original per Post.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Maximum
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#18

26.09.2008, 11:25

Wir scannes auch immer ein als PFD nachdem es unterschrieben wurde. Als Word-Datei würd ich es nie verschicken, sonst hat ja auch jeder unseren herauskopierbaren Briefkopf.
[url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/smthanks.gif[/img][/url] [url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/313_i_like_you_1.gif[/img][/url]
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#19

26.09.2008, 11:26

wifey hat geschrieben:Dein Chef müßte mal seine Unterschrift auf nem weißen Blatt hinterlassen. Die kannst Du dann einscannen (als .gif) und dann gut abspeichern, dass Du die dann unter irgendwelche SChreiben kopieren kannst.
So was gehört in die Kategorie "der kleine Fälscher". Nee mal im Ernst, als Anwalt würde ich sowas niemals mitmachen, da dann ja unkontrolliert Schreiben mit (scheinbar) meiner Unterschrift versendet werden können. Unter Umständen könnte das sogar eine Urkundenfälschung darstellen. Das ist vergleichbar, als wenn Du auf einem Schriftsatz die Unterschrift des Anwalts selber "nachmalst", weil er gerade keine Zeit hat.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
lillysss

#20

26.09.2008, 11:38

Es gibt Kanzleien, da sollen die Mitarbeiter die Unterschrift des Chefs üben - für den Fall, dass er gerade mal wieder auf Kuba oder den Seychellen ist und dringend was raus muss, was er vergessen hat ;))

Wir schreiben Mails an die Mandanten ganz normal in Outlook und ehrlich gesagt schicken wir Schriftsatzentwürfe auch als Word-Dokument im Korrekturmodus raus, bis jetzt hat das gut geklappt. Gegenseite ist natürlich ne andere Baustelle, da würden wir auch nur pdfs verschicken.
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