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Muster Tatbestandsberichtigung

Verfasst: 17.09.2008, 16:10
von Engess
Hallo zusammen,

ich schreib heute zum ersten mal eine Tatbestandsberichtigung. Welches Gericht schreibe ich an, wenn ich ein Urteil vom AG habe? Wie schreib ich den Antrag richtig hin mit allen Formalitäten?

Vielen Dank, Gruß

Verfasst: 17.09.2008, 19:38
von tiko73
Ich würde den Antrag an das Gericht schicken, dass das Urteil erlassen hat, da ja doch auch nur dieses den Tatbestand berichtigen kann.
Beim Antrag kann ich dir leider nicht helfen.

Verfasst: 18.09.2008, 15:22
von Pepsi
na eben den Antrag stellen, den Tatbestand wie folgt zu berichtigen... und dann begründen

Verfasst: 18.09.2008, 15:26
von gkutes
vielleicht noch § 320 ZPO dazu und dann ab damit.