Seite 1 von 2

Durchschriften ans Gericht

Verfasst: 16.09.2008, 16:04
von k@thy
Hallo Ihr Lieben!

Nach einem Arbeitgeberwechsel bin ich hier mit einer neuen Vorgehensweise konfrontiert und möchte erfahren wie es bei Euch gehandhabt wird:

Bisher habe ich Schriftsätze nach der Anzahl der Beteiligten ausgedruckt; i.d.R 3x! Gericht (Original), geg. RA (beglaubigte Abschrift), Gegner (einfache Abschrift). Denke so ist der Regelfall!

In der neuen Kanzlei wird der SS jedoch nur 1x ausgedruckt, damit der RA nur 1x unterschreiben muss und die benötigten Abschriften werden kopiert und entsprechend gestempelt.

Finde ich ansich keine schlechte Idee - Arbeitserleichterung für RA, Briefpapier-Ersparnis etc.! Was mich jedoch stutzig macht, bei der belaubigten Abschrift ist die Unterschrift des RA nicht Original, sondern kopiert!

Was denk Ihr hierüber?

Vielen Dank schon mal für Eure Beiträge!

Verfasst: 16.09.2008, 16:08
von JonesJess
So wie Du das jetzt machen mußt, machen wir das auch! Hat den Vorteil, dass man wirklich 100%ig sicher sein kann, dass der Schriftsatz mit Unterschrift so rausgegangen ist. Manchmal gibt es ja noch Korrekturen und dann vergißt man eventuell das Schreiben in der Akte auch noch einmal auszutauschen.

Aber die beglaubigte Abschrift wird doch nochmal gestempelt und auch nochmal unterschrieben!

Fand es am Anfang auch merkwürdig, da ich es auch anders kannte, aber finde es so viel besser!

Verfasst: 16.09.2008, 16:09
von Smilie
Du machst ja auf die beglaubigte auch nen Stempel mit Beglaubigt zum Zwecke der Zustellung, oder? So wird das bei uns gemacht - dann ist auch die beglaubigte unterschrieben.

Verfasst: 16.09.2008, 16:09
von Maximum
Ja so machen wir dass auch, die kopierte Unterschrift muss aber nocheinmal beglaubigt werden!

Verfasst: 16.09.2008, 16:12
von gkutes
ich drucke ein original aus und noch ein mal die letzte Seite. Das original und die (zweite) letzte Seite (mit "beglaubigt"-Stempel) werden unterschrieben. So hat dann nur die einfache Abschrift eine kopierte Unterschrift.

Wenn man schon beglaubigt, muss das auch mit original-unterschrift geschehen!

das kopierte original mit unterschrift noch mal zum unterschreiben zu geben, find ich auch zu viel aufwand...

Verfasst: 16.09.2008, 16:27
von Smilie
Jeder wie er will - der eine RA will es so, der andere so... Hauptsache - eine im Original unterschriebene beglaubigte Abschrift geht zum Gericht.

Verfasst: 16.09.2008, 17:03
von gkutes
manchmal muss man nachhelfen, damit der RA auch das will, was die Fachangestellte will :)
"jeder gang macht schlank" mag ja ganz gut sein, aber zeitlich optimierte Arbeitsabläufe sind besser

Verfasst: 16.09.2008, 17:04
von Smilie
Ich lauf ja nicht mehrmals - ich lasse vom Platz abholen! Jawoll - hier macht der RA, was die Fachangestellte will :-)

Verfasst: 21.09.2008, 09:58
von Maggie-Hope
hehe, bei uns im büro teilen wir einfach - ich bringe, chef bringt zurück! ;)

Verfasst: 21.09.2008, 13:57
von Pepsi
also bei mir läufts ganz anders:

ich drucke alles 4 x aus (3 mal Gericht, 1x Akte und evtl. 1x Mandant)
eine einfache Abschrift fürs Gericht, bekommt Fotokopie und gez. *** Stempel, die tacker ich zusammen, dann kommt oben drauf die begl. Abschrift (bekommt auch einen solchen Stempel), dann kommt ein "begl. Rechtsanwalt" noch drauf, wieder zusammen getackert und dann ganz oben kommt das Original drauf. Und dann kommt es in eine Unterschriftenmappe und wird einmal vorm Mittag (damit man schonmal was weg hat) und einmal abends unterschrieben.

gaaaaaanz wichtig, so wenig wie möglich Tacker benutzen. Ich hasse das wenn ich die Post aufmache, erstmal stundenlang tacker abmachen (weil wir die Post einscannen müssen ALLE ab). Fürs Versenden ist es ja praktisch, damit nichts verloren geht, aber EIN Tacker reicht doch für einen Brief. So das musste mal raus

PS: am meisten nervt es wenn Leute meinen die Anlagen auch noch extra zusammentackern zu müssen *arrrg*