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Verfasst: 21.09.2008, 14:03
von sunshine24
Also, wir bzw. ich mach das eigentlich fast genauso wie immer. Ich druck mir das 4 x bzw. 5 x aus, je nachdem, obs noch an den Mandanten geschickt wird.

Dann mach ich alles gleich fertig, damit RA nur noch unterschreiben muss. Original - klar, muss er im Original unterschreiben. Beglaubigte Fotokopie mach ich mit Abschriftstempel und gez. RA und dann noch nebendran den beglaubigten Stempel dran. Bei einfacher Abschrift eben dann nur Abschriftstempel und gez. RA.

Auf jeden Fall muss aber auf der beglaubigten Fotokopie auch ein Stempel mit beglaubigt drauf. Sonst schickst du ja eigentlich nur 1x Original und 2x ne normale Abschrift!

Verfasst: 21.09.2008, 20:15
von Pepsi
man kann natürlich auch 3 Originale hinschicken oder 2 Originale und 1 Abschrift.. so hab ich das schon z.B. bei unserer Stadt gesehen, die vertreten sich ja selbst und anscheinend geht das dann nur so

Verfasst: 21.09.2008, 21:12
von nici01
Ich mache das genauso wie sunshine24. 5x ausdrucken, Original, begl. Abschrift und einfache Abschrift mit entsprechenden Stempel versehen gehen ans Gericht und dann noch eine einfache Abschrift an den Mandanten.

Alles kommt in die Unterschriftenmappe und wenn die voll ist geht sie zur Unterschrift an den jeweiligen Chef.

Verfasst: 22.09.2008, 10:49
von Maddel
Wir machen das fast genauso. Mit der Abwandlung, dass wir einmal drucken und 4x kopieren.
Original und beglaubigte (mit dem entsprechenden Stempel) werden unterschrieben, Rest ist für einfache Abschrift, Abschrift für Mandant und Akte.

Verfasst: 22.09.2008, 10:59
von gkutes
man kann natürlich auch 3 Originale hinschicken
DAS sollte man wohl eher nicht so machen. Ein Original gibt es immer nur einmal, was der Begriff "Original" ja auch bedeutet!!!!

Verfasst: 22.09.2008, 12:22
von Pepsi
kann man aber

Verfasst: 22.09.2008, 12:27
von Curry
DAS sollte man wohl eher nicht so machen. Ein Original gibt es immer nur einmal, was der Begriff "Original" ja auch bedeutet!!!!
Das sehe ich auch so!

Verfasst: 22.09.2008, 12:42
von Bob
Pepsi hat geschrieben:kann man aber
Wenn man kleinlich wäre, könnte man dann bei Anträgen die in den überschüssigen Originale wegen mangelndem Rechtschutzbedürfnis Zurückweisen und die Kosten auferlegen. :wink:

Verfasst: 22.09.2008, 17:20
von Pepsi
das war klar, dass sowas nur einem Rpfl. einfällt ;-)

ich denke hauptsächlich werden das Leute so machen, die eben kein RA sind und folgedessen nichts begl. können