Durchschriften ans Gericht

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Benutzeravatar
sunshine24
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3858
Registriert: 08.06.2007, 11:33
Beruf: Rechtsfachwirtin, Rechtsreferentin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Baden-Württemberg

#11

21.09.2008, 14:03

Also, wir bzw. ich mach das eigentlich fast genauso wie immer. Ich druck mir das 4 x bzw. 5 x aus, je nachdem, obs noch an den Mandanten geschickt wird.

Dann mach ich alles gleich fertig, damit RA nur noch unterschreiben muss. Original - klar, muss er im Original unterschreiben. Beglaubigte Fotokopie mach ich mit Abschriftstempel und gez. RA und dann noch nebendran den beglaubigten Stempel dran. Bei einfacher Abschrift eben dann nur Abschriftstempel und gez. RA.

Auf jeden Fall muss aber auf der beglaubigten Fotokopie auch ein Stempel mit beglaubigt drauf. Sonst schickst du ja eigentlich nur 1x Original und 2x ne normale Abschrift!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#12

21.09.2008, 20:15

man kann natürlich auch 3 Originale hinschicken oder 2 Originale und 1 Abschrift.. so hab ich das schon z.B. bei unserer Stadt gesehen, die vertreten sich ja selbst und anscheinend geht das dann nur so
Benutzeravatar
nici01
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1519
Registriert: 18.09.2008, 16:54
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#13

21.09.2008, 21:12

Ich mache das genauso wie sunshine24. 5x ausdrucken, Original, begl. Abschrift und einfache Abschrift mit entsprechenden Stempel versehen gehen ans Gericht und dann noch eine einfache Abschrift an den Mandanten.

Alles kommt in die Unterschriftenmappe und wenn die voll ist geht sie zur Unterschrift an den jeweiligen Chef.
Benutzeravatar
Maddel
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 64
Registriert: 03.09.2008, 10:15
Beruf: Rafa
Software: AnNoText
Wohnort: bei Leipzig

#14

22.09.2008, 10:49

Wir machen das fast genauso. Mit der Abwandlung, dass wir einmal drucken und 4x kopieren.
Original und beglaubigte (mit dem entsprechenden Stempel) werden unterschrieben, Rest ist für einfache Abschrift, Abschrift für Mandant und Akte.
gkutes

#15

22.09.2008, 10:59

man kann natürlich auch 3 Originale hinschicken
DAS sollte man wohl eher nicht so machen. Ein Original gibt es immer nur einmal, was der Begriff "Original" ja auch bedeutet!!!!
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#16

22.09.2008, 12:22

kann man aber
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#17

22.09.2008, 12:27

DAS sollte man wohl eher nicht so machen. Ein Original gibt es immer nur einmal, was der Begriff "Original" ja auch bedeutet!!!!
Das sehe ich auch so!
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Bob

#18

22.09.2008, 12:42

Pepsi hat geschrieben:kann man aber
Wenn man kleinlich wäre, könnte man dann bei Anträgen die in den überschüssigen Originale wegen mangelndem Rechtschutzbedürfnis Zurückweisen und die Kosten auferlegen. :wink:
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#19

22.09.2008, 17:20

das war klar, dass sowas nur einem Rpfl. einfällt ;-)

ich denke hauptsächlich werden das Leute so machen, die eben kein RA sind und folgedessen nichts begl. können
Antworten