Also, wir bzw. ich mach das eigentlich fast genauso wie immer. Ich druck mir das 4 x bzw. 5 x aus, je nachdem, obs noch an den Mandanten geschickt wird.
Dann mach ich alles gleich fertig, damit RA nur noch unterschreiben muss. Original - klar, muss er im Original unterschreiben. Beglaubigte Fotokopie mach ich mit Abschriftstempel und gez. RA und dann noch nebendran den beglaubigten Stempel dran. Bei einfacher Abschrift eben dann nur Abschriftstempel und gez. RA.
Auf jeden Fall muss aber auf der beglaubigten Fotokopie auch ein Stempel mit beglaubigt drauf. Sonst schickst du ja eigentlich nur 1x Original und 2x ne normale Abschrift!
Durchschriften ans Gericht
- sunshine24
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Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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man kann natürlich auch 3 Originale hinschicken oder 2 Originale und 1 Abschrift.. so hab ich das schon z.B. bei unserer Stadt gesehen, die vertreten sich ja selbst und anscheinend geht das dann nur so
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Ich mache das genauso wie sunshine24. 5x ausdrucken, Original, begl. Abschrift und einfache Abschrift mit entsprechenden Stempel versehen gehen ans Gericht und dann noch eine einfache Abschrift an den Mandanten.
Alles kommt in die Unterschriftenmappe und wenn die voll ist geht sie zur Unterschrift an den jeweiligen Chef.
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Wir machen das fast genauso. Mit der Abwandlung, dass wir einmal drucken und 4x kopieren.
Original und beglaubigte (mit dem entsprechenden Stempel) werden unterschrieben, Rest ist für einfache Abschrift, Abschrift für Mandant und Akte.
Original und beglaubigte (mit dem entsprechenden Stempel) werden unterschrieben, Rest ist für einfache Abschrift, Abschrift für Mandant und Akte.
DAS sollte man wohl eher nicht so machen. Ein Original gibt es immer nur einmal, was der Begriff "Original" ja auch bedeutet!!!!man kann natürlich auch 3 Originale hinschicken
- Curry
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Das sehe ich auch so!DAS sollte man wohl eher nicht so machen. Ein Original gibt es immer nur einmal, was der Begriff "Original" ja auch bedeutet!!!!
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Wenn man kleinlich wäre, könnte man dann bei Anträgen die in den überschüssigen Originale wegen mangelndem Rechtschutzbedürfnis Zurückweisen und die Kosten auferlegen.Pepsi hat geschrieben:kann man aber
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das war klar, dass sowas nur einem Rpfl. einfällt
ich denke hauptsächlich werden das Leute so machen, die eben kein RA sind und folgedessen nichts begl. können
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