OLG-Zulassung: Jetzt droht Abmahnung für Anwälte...

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Coschi
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#1

09.09.2008, 09:14

Folgenden Artikel habe ich auf der Internetseite von der Firma Haufe gefunden:
OLG-Zulassung: Jetzt droht Abmahnung für Anwälte, die noch damit werben
Seit mehr als einem Jahr kann jeder Rechtsanwalt automatisch auch vor Oberlandesgerichten auftreten. Wer jetzt noch mit der OLG-Zulassung wirbt, läuft Gefahr, abgemahnt zu werden.


Zulassung muss nicht mehr „erdient“ werden

Bis zur am 1.6.2007 umgesetzten Gesetzesänderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), musste ein Rechtsanwalt fünf Jahre bei einem Gericht des ersten Rechtszuges zugelassen sein, um – nach Antragstellung – die Zulassung auch zum übergeordneten Oberlandesgericht (OLG) zu erhalten. Seither kann jeder zugelassene Rechtsanwalt ohne weitere Voraussetzungen vor den Oberlandesgerichten in der gesamten Bundesrepublik auftreten.
Zum Volltext / weitere Informationen / Quelle:

http://www.haufe.de/recht/newsDetails?n ... 8704614.94

Beitrag editiert durch Admin. Bitte keine 1:1-Kopien ganzer Beiträge von anderen Websites. Danke.
[size=75][b][color=#BF0040]Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.[/b][/size]
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#2

09.09.2008, 09:17

Gut zu wissen :)
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Coschi
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#3

09.09.2008, 09:18

Nicht wahr... Ich musste auch schon alle Briefköpfe ändern...
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#4

09.09.2008, 09:24

Wir haben das noch nie auf dem Briefkopf stehen gehabt, fand das immer schon etwas "affig". Aber ich weiß, dass es sehr viele Anwälte stehen hatten.
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#5

09.09.2008, 09:26

also wer das bis jetzt noch nicht gemerkt hat, ist selber schuld
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skugga
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#6

09.09.2008, 10:24

Das ist doch echt ein alter Hut; die ersten Artikel im Anwaltsblatt etc. gabs zu diesem Thema schon kurz nach dem 01.06.2007.

Aber gut, letztes Jahr hab ich auch einen RA erlebt, der noch treu und brav die 5 Jahre zur OLG-Zulassung warten wollte und mich offenen Mundes anstarrte, als ich ihm sagte, daß das schon seit 01.06.07 Schnee von gestern ist...
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#7

09.09.2008, 10:56

ich denke schon das die meisten das wissen. Aber da wurden vor zwei Jahren 20.000 Briefköpfe bestellt, weil das gerade so billig war...
ich glaub mich knutscht ein Elch
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Coschi
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#8

09.09.2008, 11:34

Bei uns war das irgendwie untergegangen.

Wir haben so ein Sternchen hinter den Namen gehabt und dann stand irgendwie unten: Zugelassen beim OLG.
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#9

09.09.2008, 11:56

Naja, die Zulassung erfolgt ja auch nicht mehr beim entsprechenden Gericht, sondern bei der RAK.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#10

09.09.2008, 13:00

deswegen ist es ja gerade verboten, weil es keine "Ausnahme" mehr gibt und das dann eine "Verwirrung des Rechtssuchenden" darstellen würde 8oder so ähnlich)
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