Hallo ihr Lieben,
bin zwar schon ne Weile Mitglied, hab aber noch nicht so oft ein neues Thema erstellt (ums genau zu sagen: Einmal!)
Habe hier eine vollstreckbare Ausfertigung eines Vergleichs:
Der Beklagte übereignet das Fahrzeug ... (vgl. Kaufvertrag vom 13.12.2007) an den Kläger zurück, und zwar bis zum 31.07.2008
(Der Beklagte hat das Auto natürlich nie rausgerückt)
Wie beauftrage ich denn jetzt den GVZ? Wir haben hier im Büro für die übliche ZV immer diese Kombiaufträge. Mache ich das damit? z.B. Punkt 3) die Wegnahmevollstreckung oder muss ich das anders machen? Den zuständigen GVZ erreiche ich seit zwei Wochen nicht und mein Chef sitzt mir im Nacken. Ich wäre so froh, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Besten Dank schonmal im Voraus
Brauche Hilfe >>Wie pfände ich ein PKW?<<
Gib mal bitte bei der Suchfunktion KfZ und Pfändung ein, da gibts ettliche Threads. Vielleicht hilft Dir das schon weiter.