einstweilige Verfügung Arbeitsgericht

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Engess
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#1

03.09.2008, 12:22

Hallo,

wir beantragen eine einstweilige Verfügung vor dem Arbeitsgericht. Gibt es beim Arbeitsgericht eine bestimmte Kammer (wie z. B. Handelskammer LG) oder muss der Antrag beim Landesarbeitsgericht eingereicht werden?

Gruß
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jacqueline k
Daueraktenbearbeiter(in)
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Wohnort: bei Berlin

#2

03.09.2008, 12:38

Dafür wird es bestimmt eine Kammer geben, die haben ja dann auch Ga-Aktenzeichen die Verfahren. Aber du kannst das ganz normal dort hinschicken, die ordnen das dann schon zu. Kannst ja noch den Hinweis EILT raufschreiben, dann kümmert sich die Posteingangsregistratur auch gleich darum.
:blumen
Blumige Grüße
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