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Schuldner verstorben

Verfasst: 02.09.2008, 09:14
von Inselbiene
Weiß jetzt nicht, ob ich im richtigen Forum bin.
Wir hatten den Gerichtsvollzieher losgeschickt und dieser teilt nun mit, dass der Schuldner bereits verstorben sein soll. Nun soll ich rausfinden, ob dies tatsächlich so ist. Kann mir jemand sagen, welches Amt ich da anschreiben muss (Standesamt, Einwohnermeldeamt, …?)

Verfasst: 02.09.2008, 09:25
von Schneeweißchen
Bei dem zuständigen Nachlassgericht nachfragen.

Verfasst: 02.09.2008, 09:27
von Schneeweißchen

Verfasst: 02.09.2008, 09:27
von GuterJunge
bei NL wg der Erbenermittlung ... ansonsten EMA wg Sterbedatum ... beides mit Nachweis

Verfasst: 02.09.2008, 09:30
von _steffi_
Sie soll doch erstmal rausfinden, ob das stimmt.

Ich würde als erstes eine EMA machen. Wenn der Sch wirklich verstorben ist, dann das Nachlassgericht anschreiben, dass die dir eventuelle Erben mitteilen. Da brauchst du nämlich, wie GuterJunge schon sagte das Steberdatum, dass du mit der EMA erfährst. Kopie vom Titel beifügen nicht vergessen

Verfasst: 02.09.2008, 10:10
von Schneeweißchen
Stimmt, der erste Schritt sollte wohl die EMA sein.

Verfasst: 02.09.2008, 12:08
von Inselbiene
Und wenn ich gleich das standesamt anschreibe und um übersendung der sterbeurkunde bitte? Die bräuchte ich doch sicherlich später, oder? Wenn, bräuchte ich dann das original oder kann man eine Abschrift beim Standesamt anfordern?

Verfasst: 02.09.2008, 12:11
von GuterJunge
für was willst du die? wenn du das Sterbedatum hast dann frag beim NL Gericht an ... entweder erben oder nicht ... wenn keine Pech und wenn schon kannst du die Rechtsnachfolge mit der Bestätigung vom NL Gericht beantragen

Verfasst: 02.09.2008, 12:19
von ReNoStar79
Das Original der Sterbeurkunde wirst Du nicht bekommen... Alle bekommen nur eine Abschrift. Ich weiß gar nicht, ob das Original entweder in der Akte beim Nachlassgericht bleibt oder sogar die Erben das Original erhalten. Aber Du als "irgendein Gläubiger o.ä." wirst nicht das Original der Sterbeurkunde bekommen... ;o)

Ich stimme zu: erst EMA-Anfrage, dann ans Nachlassgericht mit Sterbedatum