Neuer Mandant: Wie ist bei euch die Vorgehensweise?

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
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Schneeweißchen
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#1

29.08.2008, 07:16

Hallo,

ich bin gerade am Überlegen..

Wenn wir einen neuen Mandanten bekommen, dann lassen wir diesen erstmal gar nichts unterschreiben.
Ich weiß aber, dass dies in anderen Büros anders ist. Da bekommt der Mandant gleich eine Vollmacht vorgelegt, eine Gebührenvereinbarung, etc.

Wichtig wäre mir z. B. dass man den Gerichtsstand vorher vertraglich vereinbart, damit es später nicht zu Streitigkeiten kommt. (dies geht aber nur bei Kaufleuten, oder?)

Was wäre denn noch wichtig, was man den Mandanten gleich mal unterschreiben lassen sollte?

Habt ihr da spezielle Formulare? Oder habt ihr selbst erstellte Vollmachten, in denen alles gleich mit vereinbart ist (Vollmacht, Gebührenvereinbarung, Gerichtsstand)?
Darf die z. B. die Gebührenvereinbarung überhaupt im selben Formular wie die Vollmacht sein? *Fragen über Fragen* :shock:

Tut mir leid für die vielleicht komische Frage :oops:
Wir haben nur in letzter Zeit häufig Ärger mit Mandanten wegen Gebührenforderungen, Gerichtsständen etc. und es wäre super, wenn wir dies irgendwie umgehen könnten.. :D
Satine222000
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#2

29.08.2008, 07:30

Guten Morgen!

Jeder neue Mandant unterschreibt beim ersten Termin eine Vollmacht und evtl. eine Gebührenvereinbarung. Ich kenne das auch gar nicht anders. Wann unterschreiben denn eure Mandanten eine Vollmacht? Mich wundert es da ehrlich gesagt nicht, wenn du sagst, dass ihr immer öfter Gebührenforderungen gegen Mandanten habt.

VLG Nadine
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Schneeweißchen
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#3

29.08.2008, 08:35

Wir sind Patentanwälte, d. h. wir rechnen nicht nach RVG ab, sondern nach Aufwand (kein fester Stundensatz). Daher ist es schwierig mit einer Gebührenvereinbarung..

Eine Vollmacht müssen unsere Mdt. meist eh nicht unterzeichnen, da wir sie nicht (selten) vor Gericht vertreten müssen.
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

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#4

29.08.2008, 09:03

Dann verstehe ich aber deine Frage nicht. Warum hängt denn die Unterzeichnung einer Vollmacht von der Vertretung vor Gericht ab? Das hat doch damit nichts zu tun. Mindestens die Hälfte unserer Mandanten werden nur außergerichtlich vertreten und müssen trotzdem eine Vollmacht unterzeichnen. Ansonsten hätten wir wohl ne Menge Leute, die im Nachhinein behaupten würden, sie hätten uns gar nicht mandatiert.

Und ich habe auch schonmal in einer Patentanwaltskanzlei (Rechtsanwälte und Patentanwälte gemischt) gearbeitet. Da war das nicht anders.
lizzi loewe

#5

29.08.2008, 09:06

Eine Vollmacht müssen unsere auch unterschreiben.
Wie soll den sonst die Auftragserteilung bewiesen werden???
Wir haben zwei Arten von Vollmachten,
einmal für die außergerichtliche Wahrnehmung und eine Prozessvollmacht.
Damit wir dann nochmal klar abgegrenzt, wann z.B. Klageauftrag erteilt wird.

Gebührenvereinbarung würde ich bei Euch auch wichtig finden.

Schönen Tag noch
Ulli
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#6

29.08.2008, 09:11

@ Satine222000:
Wie habt ihr in der Patentanwaltskanzlei denn allgemein abgerechnet? Habt ihr nach RVG abgerechnet? Habt ihr in der ZV euere eigenen Kosten auch abgerechnet?

Hat vielleicht jemand mal so ein Vollmachtsformular für mich?

Das Problem, dass viele Leute behaupten würden, sie hätten uns gar nicht mandatiert, hatten wir (gottseidank) noch nicht in der Form. Und da das so bleiben soll, wäre es wirklich sinnvoll, wenn wir dem Mdt. bei der ersten Besprechung gleich eine Vollmacht vorlegen..
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#7

29.08.2008, 09:42

Ihr seid wahrscheinlich eine reine Patentanwaltskanzlei, oder? Bei uns haben die Anwälte nach RVG abgerechnet und die Patentanwälte nach Honorarvereinbarungen. Die Vollmacht sah aber für alle Mandanten gleich aus. Für die Mandanten der Patentanwälte standen bestimmte Passagen drin, die die "normalen" RAe für ihre Mandanten dann rausgestrichen haben. Eine Vorlage dafür habe ich leider nicht mehr.

In ZV-Sachen haben dann die "normalen" Anwälte die Patentanwälte vertreten.

Aber was meintest du denn damit, als du geschrieben hast, dass ihr in letzter Zeit immer öfter Probleme mit Gebührenforderungen hättet?
Royalbeast
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#8

29.08.2008, 09:47

Schau doch mal im Soldan oder so. Dort steht genug drin. Bei uns unterschreiben die Mandanten auch gleich beim ersten Gespräch, entweder neu Vollmacht für die außergerichtliche Vertretung oder die Prozessvetretung oder die besondere Vollmacht für Scheidung oder Strafsachen inkl. Abtretungserklärung. Die Gebührenvereinbarung muss ja eh ein separater Zettel sein. Wir haben unsere Vordrucke zwar selbst erstellt, aber das Rad nicht nochmal neu erfunden. ;-)

LG
gkutes

#9

29.08.2008, 09:56

Wir sind Patentanwälte, d. h. wir rechnen nicht nach RVG ab, sondern nach Aufwand (kein fester Stundensatz). Daher ist es schwierig mit einer Gebührenvereinbarung..
aber eine Aufstellung, was ihr für bestimmte Sachen abrechnet (Nationalisierung, Markenanmeldung etc) müsst ihr doch haben. Daraus müsst ihr euch halt was basteln. Und einen Stundensatz habt ihr doch sicherlich auch, für Sachen, die halt keine festen Gebühren haben
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Schneeweißchen
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#10

29.08.2008, 10:32

Nein, einen festen Stundensatz haben wir nicht. Mein Chef rechnet, je nach seinem Aufwand, so über den Daumen gerechnet ab. Feste Setze wie z. B. für die Grundgebühr einer Patentanmeldung etc. haben wir natürlich auch. Die geben wir dem Mandanten aber eigentlich nicht raus, da ja noch - wie gesagt - die Aufwandsgebühren jeweils hinzukommen.

@ Satine222000:
Weißt du zufällig wie es aussieht, wenn man (wie wir) ein reines Patentanwalsbüro ist? Können wir eigene Gebühren für unsere ZV-Sachen veranschlagen?

Wir haben z. B. Probleme damit, dass (jetzt im konkreten Fall) ein Mdt. bestreitet, dass er den Auftrag nach Auftragserteilung überhaupt noch durchführen wollte. Die Auftragserteilung selber wurde also nicht bestritten. Ach, das ist so kompliziert.. da müsstet ihr euch durch die Akte wurschteln, um einen Überblick über diesen speziellen Fall zu bekommen (und das will ich ja niemanden zumuten :-)
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