Neuer Mandant: Wie ist bei euch die Vorgehensweise?

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
gkutes

#11

29.08.2008, 10:45

aber seid ihr nicht auch verpflichtet, den leuten vorher zu sagen, was es so kosten würde? man kann doch nicht einfach so pi mal daumen irgendwas abrechnen. aber bei patentanwälten wundert mich echt nichts mehr ;)
da wundert es mich echt nicht, dass die leute dann mit euch rumstreiten! wirklich nicht. das muss dein chef ändern!
bei mir war zB der Stundensatz 300 eus. da kommt auch so einiges bei rum und dem mandanten ist wenigstens klar, was auf ihn zukommt!
gkutes

#12

29.08.2008, 10:47

Wir haben z. B. Probleme damit, dass (jetzt im konkreten Fall) ein Mdt. bestreitet, dass er den Auftrag nach Auftragserteilung überhaupt noch durchführen wollte. Die Auftragserteilung selber wurde also nicht bestritten.
das ist ja auch ein quatsch von dem mandanten. wenn ein auftrag erteilt wird, wird er auch durchgeführt.
Satine222000
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#13

29.08.2008, 10:52

Du meinst, ob ihr die 0,3 ZV-Gebühr nehmen könnt? Nee sorry, dazu kann ich dir leider nichts sagen. Aber ich würde mal sagen eher nicht, weil bei uns die Patentanwälte ja ihre ZV-Sachen immer den "normalen" Anwälten gegeben haben. Patentanwälte dürfen ja nur ein paar Sachen nach dem RVG berechnen und soweit ich weiß, zählen die ZV-Gebühren da nicht zu.
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Schneeweißchen
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#14

29.08.2008, 11:06

Wieso wundert dich bei Patentanwälten nichts mehr? Was meinst du denn damit?

Wir sagen dem Mandanten schon was ungefähr rauskommen könnte. Einen genauen Betrag können wir halt vorher schlecht nennen. Wir nennen, je nach Sachlage und Aufwand, vorher einen ungefähren Betrag und den halten wir dann auch meist mit +- 100,00 EUR ein.
[color=#8040FF]Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht,
sondern die Gewissheit, dass etwas Sinn hat, egal wie es ausgeht.[/color]

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gkutes

#15

29.08.2008, 11:13

einen genauen Betrag kann man natürlich NIE nennen, wenn auf Stundenbasis abgerechnet wird.
Aber wenn ihr doch fast den genauen Betrag schätz und den auch mitteilt, warum kommt es denn dann oft zu Streitigkeiten? Dann weiß doch der Mandant, worauf er sich einlässt... Etwas schriftlich zu vereinbaren ist aber natürlich immer besser. Vielleicht solltet ihr dann einfach eure Schätzung in einem Schreiben dokumentieren und euch mit "einverstanden" bestätigen lassen...
Wieso wundert dich bei Patentanwälten nichts mehr? Was meinst du denn damit?
ich meine, dass die sich ja sowieso selbst ausdenken können, wieviel geld für irgendwelche sachen genommen werden. ich hatte damals immer ganz schön mit den ohren geschlackert. für eine "prüfung der urkunde" (also einmal auf die Markenurkunde draufschauen) wurde so ein haufen geld abgerechnet, dass ich fast vom stuhl gefallen bin ;)
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#16

29.08.2008, 11:18

Ja, es stimmt das Patentanwälte sehr viel für ihre Arbeit nehmen.
Aber im Gegensatz zu Rechtsanwälten gibt es Patentanwälte ja nur in wesentlich geringerer Zahl. Außerdem haben Patentanwälte eine der längsten Ausbildungen überhaupt hinter sich. Sie müssen ja zuerst Dipl.-Chemiker, Physiker oder ähnliches sein, bevor sie überhaupt mit dem Rechtszusatzstudium beginnen können. Ein Patentanwalt ist daher meist älter als 40 bevor er sich überhaupt Patentanwalt schimpfen darf :-)

Ihr habt recht, wir sollten daran arbeiten unsere Kosten für den Mandanten noch übersichtlicher zu gestalten.

Den Problemfall, den wir jetzt gerade haben, der basiert aber eindeutig nur auf der Doofheit des Mandanten :-)
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gkutes

#17

29.08.2008, 11:29

naja-stimmt nicht ganz mit dem Alter. der jüngste PA bei uns war 33. Aber der hatte auch noch keine europäische Zulassung.
Ich will den PAe auch gar nicht ihre Kohle abschwatzen. Die haben schon ordentlich was auf dem Kasten. Manche Sachen fand ich halt etwas übertrieben (wie eben das mit der Urkunde) aber von irgendetwas muss man ja leben, gelle :)
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schneeflocke
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#18

29.08.2008, 14:25

guck mal hier,

hier konnte man auch viel interessantes nachlesen

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=19593&highlight=
Silvia88
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#19

21.09.2008, 10:59

Hallo ihr Lieben,

Also wir machen das bei uns auch nicht anders jeder neue Mandant unterschreibt eine Vollmacht, gleich beim ersten Termin. Aber sonst haben wir noch die Strafprozessvollmachten und die werden später unterschrieben, wenn es mehere Mandanten sind, wg. pro Mandant einen Verteidiger. Das muss ja erst abgeklärt werden welcher Anwalt den Auftrag noch wahr nimmt.

SF
[font=Comic Sans MS][color=#FF0000][size=150]Die Gabe, nie zu vergessen, was du warst, den Mut, das zu sein, was du bist, die Kraft, das zu werden, was du sein möchtest.[/size][/color][/font]
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