Kostenfestsetzungsverfahren

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Sabrina_1985
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#1

27.08.2008, 12:46

Hallo zusammen!
Wir hatten am 09.03.2007 unsere Anspruchsbegründung (noch nach altem Recht) mit der hälftigen Geschäftsgebühr eingeklagt. Urteil ist jetzt ergangen, in dem auch die hälftige vorgerichtliche Geschäftsgebühr anerkannt wurde und der Beklagte verurteilt wird diese zu zahlen.
Die Entscheidug vom 07.03.2007 war uns damals noch nicht bekannt, dass man jetzt die volle Geschäftsgebühr einklagt und im Kostenfestsetzungsverfahren die Anrechnung dann berücksichtigt.
Wie soll ich jetzt diesen Fall handhaben? Kann mir jemand weiter helfen?
jenniver
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#2

27.08.2008, 12:48

Ihr hättet die Klage um die fehlende halbe GG erweitern können im Laufe des Verfahrens.
Da ihr das nicht gemacht habt, würde ich versuchen eine 1,3 VG festsetzen zu lassen; abwarten vielleicht lässt es das Gericht durchgehen.
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Sabrina_1985
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#3

27.08.2008, 12:54

Ja das hätten wir mal tun sollen. Leider ist es jetzt zu spät u. im Urteil ja die halbe Geschäftsgebühr drin.
Ich habe mir dann auch gedacht, ich setze die Verfahrensgebühr jetzt voll im KFA an mit 1,3 ohne Anrechnung, denn das ist ja das was uns zusteht. Jetzt kam aber von der Rechtspflegerin ein Schreiben in dem sie mir mitgeteilt, dass diverse Entscheidungen ergangen sind u. wir vorgerichtlich tätig waren u. sie gern wüsste in welcher Höhe anzurechnen ist.
Weiß jetzt nicht so recht, was man da noch tun kann. Wenn wir jetzt die hälfte anrechnen, habe ich eine halbe Geschäftsgebühr und eine halbe Verfahrensgebühr, also fehlt eine halbe Gebühr. Also ist das Urteil ja an sich schon falsch...? Hatte jemand mal sowas?
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Sabrina_1985
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#4

27.08.2008, 12:58

oder haben wir jetzt einfach Pech, da wir nachträglich nicht die halbe GG geltend gemacht haben und sie verfällt uns jetzt?
jenniver
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#5

27.08.2008, 13:01

Dann würde ich mal sagen, Pech gehabt.
gkutes

#6

27.08.2008, 13:03

die verfällt euch aber nicht. ihr könnt sie trotzdem ggü dem gegner geltend machen. so hab ich das jedenfalls in den zahlreichen freds über dieses thema gelesen.
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Smilie
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#7

27.08.2008, 13:03

Würde auch sagen: Pech gehabt - die hälftige Gebühr könnt Ihr ja im MV geltend machen.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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#8

27.08.2008, 13:05

Genau, die verfällt nicht.
Ich würde jetzt erstmal die 1,3 Verfahrensgebühr im KfA ansetzen und abwarten, ob sie gekürzt wird. Wenn nicht, ist gut. Wenn doch, dann einfach noch ne KoNo an die Gegenseite schicken.
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Sabrina_1985
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#9

27.08.2008, 13:12

okay ich danke Euch für Eure Antworten :D
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#10

27.08.2008, 13:14

bitte- null problemo :-)
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