Kostenfestsetzungsverfahren

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#11

06.09.2008, 22:19

[quote="Sabrina_1985"]Ja das hätten wir mal tun sollen. Leider ist es jetzt zu spät u. im Urteil ja die halbe Geschäftsgebühr drin.
Ich habe mir dann auch gedacht, ich setze die Verfahrensgebühr jetzt voll im KFA an mit 1,3 ohne Anrechnung, denn das ist ja das was uns zusteht. Jetzt kam aber von der Rechtspflegerin ein Schreiben in dem sie mir mitgeteilt, dass diverse Entscheidungen ergangen sind u. wir vorgerichtlich tätig waren u. sie gern wüsste in welcher Höhe anzurechnen ist.
Weiß jetzt nicht so recht, was man da noch tun kann. Wenn wir jetzt die hälfte anrechnen, habe ich eine halbe Geschäftsgebühr und eine halbe Verfahrensgebühr, also fehlt eine halbe Gebühr. Also ist das Urteil ja an sich schon falsch...? Hatte jemand mal sowas?[/quote]

Natürlich steht Euch die restliche Hälfte der GG zu - als Anspruch gegen den eigenen Mandanten. Ob und inwieweit ein erstattungsfähiger Anspruch gegen die Gegenseite besteht, steht auf einem anderen Blatt.
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