Weiterbelasten der Gerichtskosten

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WerWeißWas

#1

26.08.2008, 15:04

Hallo,

ich habe heute meinen ersten Tag und man erwartet, dass ich schon alles weiß. Aber hier komme ich nicht weiter:

Ich habe eine Kostenrechnung für Gerichtskosten, adressiert an meinen Chef. Das Geld soll scheinbar an den Mandanten weiterbelastet werden. Aber wie gehe ich da vor? Schicke ich die Rechnung dem Mandanten? Oder bekommt der Mandant eine Rechnung von uns und wir bezahlen die Rechung erst mal? Aber wenn wir den Betrag an den Mandanten Weiterbelasten, dann mit einer normaler Rechnung (mit Rechnungsnummer??) und MwSt.?

Wer kann mir helfen? Danke vorab!
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Smilie
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#2

26.08.2008, 15:07

Wir schicken die Rechung dann in Kopie an den Mandanten. Er soll dann entweder das Geld direkt dort einzahlen oder auf das RA-Konto und der RA leitet das Geld dann weiter.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

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Curry
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#3

26.08.2008, 15:09

Wir machen es wie Smilie. Du brauchst dafür nicht extra eine Rechnung ausstellen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
WerWeißWas

#4

26.08.2008, 15:10

Der Mandant ist eine Firma. Die brauchen doch eine richtig adressierte Rechnung für deren Buchhaltung! Das spricht dafür, dass ich woh eine Rechnung schreiben müsste, oder?
gkutes

#5

26.08.2008, 15:15

und falls du doch mal eine Rechnung über Gerichtskosten machen solltest, dann schreibst du einfach nur eine Kostennote ohne Rechnungsnummer.
gkutes

#6

26.08.2008, 15:16

der buchhaltung des mandanten reicht die berechnung des gerichts oder deine kostennote vollkommen aus. es ist ja keine mehrwertsteuer auf gerichtskosten
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Puschelchen
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#7

26.08.2008, 15:23

Halt.....

Es gibt die Regelung, dass wenn du die Gerichtskosten (egal ob RA- oder Not.Bereich) weitergibst, musst du auf jeden Fall diese Kosten als eigene Rechnung mit Rechnungsnummer und Mwst. weitergeben an den Mandanten. Genauso bei Gerichtsvollzieherkosten wenn die Rechnung von diesem auf die Kanzlei ausgeschrieben wurde anstatt auf den Kostenschuldner. Ebenso ist es bei EMA-Anfragekosten. (siehe alles JurBüro 2007)

LG
-dus-
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#8

26.08.2008, 15:28

gkutes hat geschrieben:und falls du doch mal eine Rechnung über Gerichtskosten machen solltest, dann schreibst du einfach nur eine Kostennote ohne Rechnungsnummer.
Sehe ich auch so! Wenn unbedingt eigene Rechnung dannn ohne Nummer und ohne Umsatzsteuer!!!
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Puschelchen
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#9

26.08.2008, 15:34

Sehe ich auch so! Wenn unbedingt eigene Rechnung dannn ohne Nummer und ohne Umsatzsteuer!!!
Falsch, lest euch mal den Artikel im Jur.Büro durch JurBüro 10/2007 (Seite 508) und JurBüro 11/2007 (ab Seite 569) es ist sogar im Seminar von Enders erklärt worden, dass man es so machen muss, wie von mir beschrieben!
gkutes

#10

26.08.2008, 15:35

jetzt wird es wieder kompliziert.
habe noch mal nachgelesen...
wenn die GK-Rechnung auf den RA ausgestellt ist, ist er der Kostenschuldner und die Weiterbelastung muss MIT Steuer an den Mandanten weiterbelastet werden.
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