Seite 1 von 1

Abschriften

Verfasst: 26.08.2008, 07:54
von Inselbiene
Guten Morgen. Habe heute früh gleich mal ne doofe Frage. (Ist noch zu früh zum denken)

Wir haben Pkh-Beschwerde eingelegt. Nun wurde der Begründungsschriftsatz gefertigt. Schicke ich diesen nur für das Gericht raus oder erhält die Gegenseite auch Abschriften davon?

Vielen Dank schon mal!

Verfasst: 26.08.2008, 07:58
von Kordu
Die Gegenseite erhält natürlich auch Abschriften (jeweils eine beglaubigte und eine einfache an das Gericht mitschicken).

Verfasst: 26.08.2008, 07:58
von Bärchen
Die Gegenseite bekommt das m.W. auch.

Verfasst: 26.08.2008, 08:05
von Inselbiene
Ich kam nur grad ins stocken. Da es ja der Gegenseite nichts angeht, welches Einkommen der Mandant hat.

Verfasst: 26.08.2008, 09:47
von Smilie
Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wird ja auch nicht an die Gegenseite geschickt, aber der ganze Rest - und dafür müssen entsprechende Abschrifte beigefügt werden.