Abschriften

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Inselbiene

#1

26.08.2008, 07:54

Guten Morgen. Habe heute früh gleich mal ne doofe Frage. (Ist noch zu früh zum denken)

Wir haben Pkh-Beschwerde eingelegt. Nun wurde der Begründungsschriftsatz gefertigt. Schicke ich diesen nur für das Gericht raus oder erhält die Gegenseite auch Abschriften davon?

Vielen Dank schon mal!
Kordu

#2

26.08.2008, 07:58

Die Gegenseite erhält natürlich auch Abschriften (jeweils eine beglaubigte und eine einfache an das Gericht mitschicken).
Bärchen

#3

26.08.2008, 07:58

Die Gegenseite bekommt das m.W. auch.
Inselbiene

#4

26.08.2008, 08:05

Ich kam nur grad ins stocken. Da es ja der Gegenseite nichts angeht, welches Einkommen der Mandant hat.
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Smilie
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#5

26.08.2008, 09:47

Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wird ja auch nicht an die Gegenseite geschickt, aber der ganze Rest - und dafür müssen entsprechende Abschrifte beigefügt werden.
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