Guten Morgen. Habe heute früh gleich mal ne doofe Frage. (Ist noch zu früh zum denken)
Wir haben Pkh-Beschwerde eingelegt. Nun wurde der Begründungsschriftsatz gefertigt. Schicke ich diesen nur für das Gericht raus oder erhält die Gegenseite auch Abschriften davon?
Vielen Dank schon mal!
Abschriften
Die Gegenseite erhält natürlich auch Abschriften (jeweils eine beglaubigte und eine einfache an das Gericht mitschicken).
Ich kam nur grad ins stocken. Da es ja der Gegenseite nichts angeht, welches Einkommen der Mandant hat.
Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wird ja auch nicht an die Gegenseite geschickt, aber der ganze Rest - und dafür müssen entsprechende Abschrifte beigefügt werden.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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