Anwalt in Urlaub, Post stempeln!

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Bärchen

#11

27.08.2008, 15:15

Wir sind auch hier nur mit einem Anwalt. Laut Gesetz kann eigentlich sämtliche Post so lange liegen bleiben (10 Arbeitstäge = 2 Wochen längstens), wie der Chef in Urlaub ist.

Normale Post stempeln wir aber trotzdem. Gerichtspost, wo Fristen anfangen zu laufen (ob mit oder ohne EB), werden nicht gestempelt, nicht eingetragen (wie bei Kathrin, das wäre ja doppelte und dreifache Arbeit), sondern erst, wenn der RA aus dem Urlaub zurück ist und die Schreiben/Fristen zur Kenntnis nimmt. Dann werden die Fristen eingetragen und die EB mit Stempel des 1. Arbeitstages versandt
Moni82

#12

27.08.2008, 15:20

Das Thema mit dem EB stempeln gabs hier schon zich Mal.

Ich stempel das Ding immer wenn ich den Brief aufmache. Fristverlängerung kann man immer noch beantragen. Aber erst Fristen eintragen und dann die nochmal umtragen... herje... wasn Aufwand.
gkutes

#13

27.08.2008, 15:24

Kathrin78, da macht ihr euch ja echt eine menge unnötiger arbeit!
Lillymaus
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#14

27.08.2008, 15:28

Hallo zusammen,

bei uns kommt es auch oft auf die Sache an. Wenns nur EB zwecks Terminladung sind, unterschreibt dann immer gerade der Anwalt, der da ist, weil ja da nichts anbrennen kann. Ansonsten wird es immer etwas gezogen. D.h. ein paar Tage liegen lassen und dann erst stempeln. Aber EB und Schriftstück habn immer den gleichen Tageseingangsstempel


Viele Grüße :wink2
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skugga
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#15

27.08.2008, 15:33

So wie Kathrin78 das beschreibt, ist das fast vorbildlich; nur bei Urlaub über eine Woche sollte wirklich ein Vertreter amtlich bestellt werden.

Kinners, nur weil beim EB für eine Terminsladung "nichts anbrennen" kann, ist es trotzdem nicht richtig, das vom nächstbesten Juristen unterzeichnen zu lassen. Das EB ist und bleibt eine Urkunde, mit der der Anwalt bestätigt, das Schriftstück HÖCHSTPERSÖNLICH zur Kenntnis (!) genommen zu haben.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Kathrin78
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#16

27.08.2008, 16:30

Zum Thema doppelte und dreifache Arbeit, Fristen eintragen und dann umtragen, wenn das Datum aufm EB ist... Ist ja wirklich so :D

Aber zur Sicherheit machen wir das so. Nicht dass was verloren geht. Ist halt unser gewöhnlicher Arbeitsablauf, die Fristen sofort einzutragen.

Wenn dann Cheffe einmal im Jahr im Urlaub ist und wir auf einmal die Fristen erst hinterher, also nachm Post zurückbekommen, eintragen, geht hundertpro was schief. Weil... haben wir ja noch nie so gemacht und in der Hektik und Streß wird das Eintragen vielleicht noch vergessen...

Dann lieber so... Und auf der sicheren Seite. :pc
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