Löst Faxzustellung Fristbeginn aus?

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D@ni
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#1

13.08.2008, 10:38

Hallo Ihr da draußen!

Ich hab mal ne Frage:

Wenn ich einen Beschluss oder auch einen Schriftsatz vom Gericht vorab per Fax zugeschickt bekomme - aber auch noch später per Post -, ab wann läuft dann die Frist los?
Ab Zugang des Faxes, oder??

Ich kann dazu keinen passenden § finden.

Kann mir jemand helfen? Freu mich schon auf Antworten! :roll:
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Moni82

#2

13.08.2008, 10:57

Die Frist beginnt ab Zugang des Faxes... die schickens ja nich umsonst schon vorab als Fax ne ;) So würde ich das sehen.
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D@ni
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#3

13.08.2008, 10:59

:-) Stimmt!
So seh ich das ja auch!
ABER: Cheffe will wie immer alles mit §§ belegt.....
Kennst du da einen entsprechenden?
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Francis
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#4

13.08.2008, 11:03

Den § kann ich nicht sagen..

Aber wenn irgendwas vom Gericht kommt, was eine wichtige Frist auslöst, hängt ein EB mit dran. Das Datum der Unterzeichnung des EB löst dann die Frist aus. Wenns EB halt nicht unterzeichnet wurde, kann der Zugang nicht nachgewiesen werden und die Frist wird nicht ausgelöst.

Es kam in letzter Zeit vermehrt vor, vor allem dann, wenn das Verfahren innerhalb einer kurzen Zeitspanne erledigt sein muss, z. B. bei Vergabeverfahren vor der Vergabekammer, hängt das EB schon beim Fax mit dran. Also gilt dann das Datum der Unterzeichnung des EB. Und wenn das EB per Fax kommt, siehe oben.
Marie*
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#5

13.08.2008, 11:08

Ich glaube, in § 174 ZPO ist die Zustellung per Fax gegen Empfangsbekenntnis geregelt.
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D@ni
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#6

13.08.2008, 11:30

Suuuuper!
Vielen Dank an Alle!!!
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Linda*
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#7

13.08.2008, 12:51

die Frist wird nicht mit Zugang, sondern mit Kenntnis des RAs von dem SS ausgelöst und beginnt dann also am Tag, an dem RA die Sache sieht
Francis
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#8

13.08.2008, 13:04

@Linda
Und wie willst Du das nachweisen, wann der RA was gesehen hat? Sicher, wir verschicken auch viel per Fax, haben als Nachweis, dass es raus ist, den Faxbericht.
Aber ob und wann der RA Kenntnis davon genommen hat, kannst Du nie wissen. Es gibt nicht umsonst die Zustellung per EB.
Einge Kanzleien bzw. auch zum T. die Gerichte rufen nach Ankunft des Faxes an und lassen sich den Zugang bestätigen. Und Beschlüsse z. B. kommen grundsätzlich mit EB. Eben damit der Zugang nachgewiesen werden kann.

Im Zweifelsfall, um auf der sicheren Seite zu sein, kann das Datum des Faxes genommen werden, dann geht nix schief. Aber den Zugang hier kann Dir keiner garantieren.
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skugga
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#9

13.08.2008, 14:35

Kenntnis hat der RA ab dem Zeitpunkt, in dem er das EB datiert und unterzeichnet. Nichts anderes soll das EB dokumentieren. Wenn der RA nicht da ist, wenn Post oder Fax eingehen, dann hat er das Schriftstück nicht zu diesem Zeitpunkt zur Kenntnis genommen. Soll ich nochmal predigen, dass genau aus diesem Grund ein EB niemals nicht einen Eingangsstempel bekommt?
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Francis
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#10

13.08.2008, 14:48

@ Skugga

Du musst nicht predigen. Dass Du genau das schon mal irgendwo erwähnt hast, kann keiner wissen. :wink:
Die Geschichte mit dem Eingangsstempel ist die logische Schlussfolgerung aus dem o. g..
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