Unsere 400,00 €-Kraft geht zum 31.08.2008 und hat noch 16 Tage Urlaub dieses Jahr. Da sie in einer anderen Kanzlei anfängt, nimmt sie diesen Urlaub mit.
Wie schreibt man eine Urlaubsbestätigung?
Urlaubsbestätigung nach Kündigung
- Steffi_1986
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Liebe Grüße
Steffi_1986
Steffi_1986
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Ihr müsste einfach auf einem Briefkopf von Euch, adressiert an die Arbeitnehmerin, ihr bestätigen, dass sie für die Zeit vom .. bis .. noch einen Urlaubsanspruch in Höhe von 16 Tagen hat und dass dieser Urlaub bisher nicht in Anspruch genommen wurde.
Diese Bestätigung kann sie dann dem neuen Arbeitgeber vorlegen.
Gehe ja davon aus, dass sie dies dem Neuen bereits abgeklärt hat und er nur die förmliche Bestätigung für die Personalakte oder Lohnbuchhaltung braucht.
So würde ich das machen.
Diese Bestätigung kann sie dann dem neuen Arbeitgeber vorlegen.
Gehe ja davon aus, dass sie dies dem Neuen bereits abgeklärt hat und er nur die förmliche Bestätigung für die Personalakte oder Lohnbuchhaltung braucht.
So würde ich das machen.
- schneeflocke
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Sowas kenne ich nicht.
Würde bei uns jemand zum 01.09. anfangen, würden wir ausrechnen, wieiviel Urlaubsanspruch anteilmäßig von September 08 bis Dezember 08 entstehen, davon ausgehend, wieiviel Jahresurlaub wir gewähren.
Gerade wenn jemand zum Jahresende anfängt, soviel Urlaub noch hat, hätte die neue Kanzlei dadurch Nachteile durch das Fehlen der neuen Mitarbeiterin.
Ist diese Art der Mitnahme des Resturlaubes gesetzlich geregelt oder kann man das händeln wie man will.
Könnt Ihr mich aufklären?
Ach so, was ist wenn in der Probezeit kein Urlaub gewährt wird laut Vertrag und sich das Jahr dem Ende neigt...... müßte demnach der neue Arbeitgeber den nicht genommenen Urlaub auszahlen oder gar mit ins neue Jahr mit reinnehmen...... manno....... dann hätte der neue Chef wirklich den 2. Platz gemacht.
Würde bei uns jemand zum 01.09. anfangen, würden wir ausrechnen, wieiviel Urlaubsanspruch anteilmäßig von September 08 bis Dezember 08 entstehen, davon ausgehend, wieiviel Jahresurlaub wir gewähren.
Gerade wenn jemand zum Jahresende anfängt, soviel Urlaub noch hat, hätte die neue Kanzlei dadurch Nachteile durch das Fehlen der neuen Mitarbeiterin.
Ist diese Art der Mitnahme des Resturlaubes gesetzlich geregelt oder kann man das händeln wie man will.
Könnt Ihr mich aufklären?
Ach so, was ist wenn in der Probezeit kein Urlaub gewährt wird laut Vertrag und sich das Jahr dem Ende neigt...... müßte demnach der neue Arbeitgeber den nicht genommenen Urlaub auszahlen oder gar mit ins neue Jahr mit reinnehmen...... manno....... dann hätte der neue Chef wirklich den 2. Platz gemacht.
- katuscha
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Ich kenne das so, dass nur bestätigt, wieviel Urlaub der Mitarbeiter bisher genommen hat und nicht wieviel er noch hätte.
Eure 400,00 €-Kraft kann sich entweder Urlaub auszahlen lassen (wenn der Chef mitmacht) oder sie nimmt ihn noch.
Und insgesamt würde er dann nicht mehr Urlaub bekommen, als wenn er schon das ganze Jahr bei uns gewesen wäre.Würde bei uns jemand zum 01.09. anfangen, würden wir ausrechnen, wieiviel Urlaubsanspruch anteilmäßig von September 08 bis Dezember 08 entstehen, davon ausgehend, wieiviel Jahresurlaub wir gewähren.
Eure 400,00 €-Kraft kann sich entweder Urlaub auszahlen lassen (wenn der Chef mitmacht) oder sie nimmt ihn noch.
- Curry
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schneeflocke, Die Mitarbeiterin hat Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, wenn sie nach dem 01.07. eines Jahres ausscheidet. Wenn sie den ganzen Urlaub also beim alten Arbeitgeber nimmt, dann hätte sie z.B. beim neuen Arbeitgeber keinen Anspruch mehr auf diesen Urlaub. Deshalb die Bestätigung.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- schneeflocke
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Danke curry
- Steffi_1986
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genau so haben wir es jetzt auch gemacht.Nasenbär hat geschrieben:Ihr müsste einfach auf einem Briefkopf von Euch, adressiert an die Arbeitnehmerin, ihr bestätigen, dass sie für die Zeit vom .. bis .. noch einen Urlaubsanspruch in Höhe von 16 Tagen hat und dass dieser Urlaub bisher nicht in Anspruch genommen wurde.
Diese Bestätigung kann sie dann dem neuen Arbeitgeber vorlegen.
Gehe ja davon aus, dass sie dies dem Neuen bereits abgeklärt hat und er nur die förmliche Bestätigung für die Personalakte oder Lohnbuchhaltung braucht.
So würde ich das machen.
Sorry für die verspätete Antwort.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Liebe Grüße
Steffi_1986
Steffi_1986