Freistellung bei Erkrankung des Kindes / Kinderkrankengeld

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
_steffi_

#21

17.03.2009, 13:43

Was willste denn wissen?
Benutzeravatar
M.arinchen
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 465
Registriert: 23.11.2006, 12:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#22

18.03.2009, 15:39

zB. würde ich gerne den § 29 ArbG lesen. Aber ich finde dieses Gesetz nicht.

Dann bin ich inzwischen so schlau:

Wenn das Kind einer Mitarbeiterin krank ist und sie zuhause bleibt, bekommt sie vom Chef für den gefehlten Tag KEINEN Lohn.
Die Mitarbeiterin muss sich selbst darum kümmern, von ihrer Krankenkasse diesen erstattet zu bekommen.
Meist zahlen die KK nur 10 Tage pro Jahr den Ausfall.

Richtig?

Ich erstelle der Mitarbeiterin in einem solchen Fall eine Arbeitgeberbescheinigung, die sie benötigt, um ihren Lohn von der KK zu fordern.
Die Krankenkasse, zumindest die AOK benötigt schon für einen Tag Ausfall wegen Krankehti des Kindes eine ärztliche Bescheinigung.
~~~ teamwork makes the dream work ~~~
sunny1985
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 17
Registriert: 19.01.2009, 11:51
Wohnort: Köln

#23

18.03.2009, 15:49

Hallo M.arinchen,

stimmt, da ich selbst Mutter bin, weis ich das man schon ab dem ersten Tag der Erkrankung des Kindes eine Krankmeldung des Kinderarztes braucht. Aber willst du denn jetzt genau wissen???

LG Sunny
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#24

18.03.2009, 21:39

zB. würde ich gerne den § 29 ArbG lesen. Aber ich finde dieses Gesetz nicht.
Gibt es auch nicht. Die zitierte Stelle ist wirklich aus dem Tarifvertr.für den öffentl. Dienst...

http://www.tarif-oed.de/tvoed_uebersicht und dort halt § 29

Denke auch nicht, dass der auch "uns" anwendbar ist...
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#25

26.03.2009, 14:55

eva:-) hat geschrieben:Hei, Hei,

möchte ja keine Verwirrung erzeugen, aber ich bekommen dann für die Tage kein Geld vom AG, sondern 100 % von der Krankenkasse. Wo steht des dass mit den 70 % AG und 30 % KK? Machen wir dass vielleicht immer falsch???

LG eva
Da unser Kurzer momentan im Krankenhaus ist und Papa sich Urlaub genommen hat, damit er dabei bleiben kann (und ich arbeite derweil) hab ich das eben mit der KK abgeklärt.
Wenn der AG unbezahlten Urlaub gewährt, dann übernimmt die KK 100 %. Dann braucht der Papa ne Bescheinigung dass er soviel Tage im KH mitaufgenommen war und er unebzahlten Urlaub genommen hat.
Wenn das kind nicht im KH ist wäre es ähnlich, dann bräuchte man die Krankschreibung...

Nur wenn der AG keinen unbez. Urlaub gewähren würde, würde die KK nicht den vollen Betrag erstatten.
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Benutzeravatar
luccimaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 854
Registriert: 06.06.2007, 20:24
Beruf: ReNoFa im Forderungsmanagment
Wohnort: Im Herzen des Ruhrgebiets

#26

26.03.2009, 14:58

Brauchte dies auch schon mal!
20 Tage oder so zahlt die Krankenkasse.
Man bekommt einen blauen Kinderkrankeschein. Dort trägt man Anschrift des Arbeitgebers ein. Bei mir hatte das damals alles die Arbeit gemacht. Mein Gehalt habe ich zu 100% von der Krankenkasse erhalten.
[url=http://lilypie.com][img]http://lilypie.com/pic/090323/8WiT.jpg[/img][img]http://b3.lilypie.com/ueYsp1/.png[/img][/url]

[url=http://lilypie.com][img]http://lilypie.com/pic/090323/rOp4.jpg[/img][img]http://b1.lilypie.com/13Ylp1/.png[/img][/url]
Antworten