Mandatsneuaufnahme, normaler Ablauf?

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Ekonex
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#1

27.07.2008, 21:49

Ich arbeite in einer kleineren Kanzlei und möchte wissen ob die Verfahrensweise bei Aufnahme von Neumandaten so wie sie bei uns praktiziert wird in Ordnung ist und ob es bei euch genau so läuft:

Der Mandant füllt einen Bogen mit seinen Daten aus, ich lege dann die Akte an…soweit so gut aber dann –Mdt. Muss erst eine Vollmacht unterschreiben (Umfang 1. Seite)-
dann muss er die Mandatsbedienungen unterschreiben, dort steht unter anderen:
dass wir bis zu einer bestimmten Summe Haftpflicht versichert sind,
dass nur eine Deckungsanfrage bei der RSV immer Kostenpflichtig ist,
dass wir keine Rentenbescheide prüfen,
dass den Mandanten gesonderte Kopierkosten in Rechung gestellt werden können,
dass eine außergerichtliche Tätigkeit oder eine Beratung nicht auf eine gerichtliche Tätigkeit angerechnet wird!!!!!!(machen wir aber trotzdem bei der Abrechnung),
dass in Falle, dass Gegner zahlt wir erst unsere Gebühren davon abrechnen
(Umfang 2.Seiten)

Dann muss er die Vergütungsvereinbarung unterschreiben, dort steht:
dass wir nach dem RVG abrechnen,
dass die Gebühren sich nach dem Gegenstandswert richten
dass eine Beratung für Verbraucher bis zu 190 € kostet, bei Kaufleuten bis zu 260 €
dass sind die Gebührensätze von 0,1 bis 1,0 für eine Beratung entstehen und diese sich nach der Nr. 2100 VVRVG richten (immer noch die alte Fassung die bis zum 30.06.2006 gültig war!!!!)
(Umfang 1,5 Seiten)

Dann muss er noch eine „Besondere Erläuterung über den Gegenstandswert“ unterschreiben
(Umfang 0,5 Seite)

Ich muss dann immer den Mandanten „dazu bringen“, dass er alles unterschreibt sonst wird er nicht zum Anwalt gelassen, sind dann insgesamt 6 Seiten zum durchlesen und auch in einer schwierigen Anwaltsprache geschrieben!!!!

Danke für eure Meinungen dazu!!!
Nauja

#2

27.07.2008, 21:54

Nö, machen wir nicht so. Unsere Mandanten würden mir den Rücken zudrehen und auf Nimmerwiedersehen verschwinden!

Unsere Mandanten kommen bis zum Anwalt vor und besprechen dort alles weitere und unterzeichnen auch im Büro des Anwalts die Vollmacht!
Xuka
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#3

27.07.2008, 22:32

Bei uns wird der Mdt. auch erst mit seinem Problem beim Anwalt vorstellig. Der RA muss ja erstens wissen, ob das Mandat überhaupt in seinem Fachgebiet liegt und zweitens, ob es sich evtl. um eine Sache handelt, die von uns wg. Interessenkollision nicht angenommen werden kann.

Die Erfassung der Daten und Unterzeichnung diverser Unterlagen findet dann nach Annahme des Mandats statt.
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Soenny
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#4

27.07.2008, 22:33

Also unsere Mandanten würden sich auch bedanken. Wir machen das auch wie bei Nauja in der Kanzlei, allerdings bekommen die Mandanten bei uns zum einen ein Mandantenmerkblatt, wo das alles drinne steht und diverse Hinweise gibt es noch mit der Mandatsbestätigung, wie z.B. Hebegebühr bei Unfallsachen pp.
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#5

27.07.2008, 22:35

Hebegebühren bei Unfallsachen ist m. E. weltfremd. Gehört hier zwar nicht hin, aber wer sich das leisten kann...
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#6

27.07.2008, 22:38

Wie weltfremd? Der Mandant bekommt einen Hinweis, daß er seine Bankverbindung mitteilen soll und wird gefragt, ob die Versicherung an ihn oder an uns zahlen soll. Wenn er an uns zahlen läßt, ziehen wir die Hebegebühr ab, den Hinweis bekommt er natürlich vorher auch noch.
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Nauja

#7

27.07.2008, 23:48

JSanny hat geschrieben:Wie weltfremd? Der Mandant bekommt einen Hinweis, daß er seine Bankverbindung mitteilen soll und wird gefragt, ob die Versicherung an ihn oder an uns zahlen soll. Wenn er an uns zahlen läßt, ziehen wir die Hebegebühr ab, den Hinweis bekommt er natürlich vorher auch noch.
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schneeflocke
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#8

27.07.2008, 23:55

Bei uns rufen Mandanten meist an. Ich kläre kurz ab, um was für eine Sache es sich handelt, damit ich den richtigen RA dafür aussuchen kann, und natürlich auch, um ungefähr die Dauer der Beratung abschätzen zu können, damit nachfolgende Termine sich nicht unnötig verschieben.

Die Mandanten kommen und Chef nimmt die Daten anhand eines Fragebogens handschriftlich auf (Fragebogen deswegen, weil Chefs immer gerne irgendwas vergessen abzufragen :twisted: )

Wir machen fast nur Arbeits- und Familienrecht. Einer weinenden und grad von ihrem Ehemann verprügelten oder verlassenen Frau so umfangreiches Material bei ihrem 1. Besuch bei uns zum Durchlesen zu geben, finde ich nicht passend.

Bei uns "menschelt" es sehr in der Kanzlei. Statt Fragebogen gibt es Kaffee und Keks, die Visitenkarte, die Kanzleibroschüre und einen lieben Blick von mir, wenn verzweifelte Menschen, voller Nervosität unser Büro aufgesucht haben.

Den Rest klären wir nach und nach. Damit fahren wir seit fast 2 Jahrzehnten recht gut.

Und irgendwann schaffen es meine Chefs auch, wirklich alle rlevanten Daten des Mandanten aufzunehmen, damit ich nicht stundenlang nach wichtigen Sachen suchen und hinterhertelefonieren muss. :wink:
_steffi_

#9

28.07.2008, 05:47

Guten Morgen,

ich finds auch heftig gleich am Anfang einen 6seitigen Fragenbogen ausfüllen zu lassen. Ich mein dass die Sachen die du angibst wichtig sind, steht außer Frage, aber es reicht doch am Anfang wenn der Mdt den Mandantefragebogen ausfüllt und der Chef dann die Vollmacht und die GebVereinbarung unterzeichnen lässt.

Im übrigen find ich die Hebegebühr nicht weltfremd, man muss sehen, wie man als Kanzlei über die Runden kommt, und wenn ich diese Gebühr nach dem Gesetz nehmen darf, dann nehm ich sie. Wir sind allerdings dazu übergangen, diese nur bei Ratenzahlungen, die durch uns abgewickelt werden anzusetzen. Mdt wird darüber informiert, fertig.

Ich habe allerdings erst am Freitag in unseren Mandantenbogen aufgenommen, dass alle eingehenden Gelder (von der Gegenseite, Gerichtskostenrückzahlungen etc.) über unser Anderkonto laufen und wir erst unsere offenen Gebühren begleichen. Uns ist es nämlich schon zwei Mal passiert, dass die Mandanten die Zahlungen von der Gegenseite auf ihr Konto erhalten haben und wir unseren Gebühren hinterhergelaufen sind.
Manu_75

#10

28.07.2008, 06:41

Puh, einige unserer Mandanten würden wahrscheinlich auch auf dem Absatz kehrtmachen, wenn sie erstmal so viel unterzeichnen müßten ;-)

Bei uns werden sie auch erstmal beim RA vorstellig, der nimmt dann eigentlich auch die Daten auf und läßt ne Vollmacht unterzeichnen. Wenn er's vergißt - was gar nicht so selten ist :roll: -, wird die dem Mandanten zugeschickt mit der Bitte um Rückgabe.
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