Urlaubsanspruch bei Kündigung

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Nala
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#1

21.07.2008, 09:06

Liebe Leute,

wisst ihr vielleicht ob man bei Kündigung zum 31.07.08 (mit Aufhebungsvertag) noch den gesamten Urlaubsanspruch 2008 hat. Also im BundUrlG steht das mit dem Zwölftel pro Monat wer in der ersten Hälfte des Jahres kündigt. Folglich müßte dann sein, wer in der zweiten Jahreshälfte kündigt hat den gesamten Urlaubsanspruch, oder?
Danke für Eure Hilfe

Larisa
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wifey
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#2

21.07.2008, 09:10

Ich kenne es nur so, dass Du einen Urlaubsanspruch für die Zeit bis zum 31.07. hast.
Also z. B. bei 24 Tagen im Jahr = 2 Tage/Monat = 14 Tage bis 31.07.
Wenn dann z. B. zu Ende August gekündigt wird = 16 Tage
usw. ...
Viele Grüße

ich
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marion
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#3

21.07.2008, 09:16

Hallöchen,

:zustimm @ Larisamemic
Habs darüber demletzt auch erst mit meinem Chef gehabt, der hat mir des auch so erklärt, dass wenn du im zweiten Halbjahr kündigst, dir der volle Jahresurlaub zusteht. Is Arbeitsrechtler :)
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skugga
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#4

21.07.2008, 09:19

Stimmt. Allerdings hast Du dann, wenn Du im 2. Halbjahr erneut eine Arbeit aufnimmst, keinen Urlaubsanspruch mehr gegenüber dem neuen Arbeitgeber.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Maximum
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#5

21.07.2008, 09:19

Bin auch für den gesamten Urlaubsanspruch.
[url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/smthanks.gif[/img][/url] [url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/313_i_like_you_1.gif[/img][/url]
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marion
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#6

21.07.2008, 09:22

@ skugga
das hat mein Chef mir natürlich nicht dazu erklärt
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Maximum
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#7

21.07.2008, 09:23

Aber so rein theoretisch das muss der neue Chef ja nicht wissen.. oder?
[url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/smthanks.gif[/img][/url] [url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/313_i_like_you_1.gif[/img][/url]
gkutes

#8

21.07.2008, 09:42

mache chefs fordern eine übersicht über die genommenen urlaubstage vom alten arbeitgeber an. dann hättest du natürlich pech gehabt...
Nala
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#9

21.07.2008, 09:44

Mädels, ihr seid toll. Vielen Dank.

Larisa
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#10

19.08.2009, 19:34

hey...also ich habe ab dem 01.10.2009 eine neue Stelle. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich einen Jahresurlaub von 25 Tage...ich habe gestern gekündigt. Ich habe noch 13 Tage Urlaub übrig, verstehe ich das richtig, dass ich die ganzen 13 Tage jetzt noch nehmen kann, weil ich über den 31.7. hinaus gearbeitet habe??

Bei meinem neuen ARbeitgeber bekomme ich 27 Tage Urlaub...wie sieht es denn dann aus, wenn ich 25 bei meinem alten genommen habe, kriege ich dann vom neuen ARbeitgeber trotzdem noch 2 Tage als Urlaub....

Aber mir ist erstmal wichtig zu wissen, ob ich den vollen Urlaubsanspruch habe...in meiner neuen Stelle hat man eh 6 monate probezeit, wo man voraussichtlich kein Urlaub nehmen kann, also kann ich ja meinen Urlaub in der alten Arbeitstelle komplett nehmen oder nicht???

Steige da nciht mehr durch, mal heisst es man kriegt nur anteilig, dann wieder, man hat den vollen Anspruch...Bitte helft mir, will nächste Wochen meinen Urlaub einreichen
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