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Zustellungsbevollmächtigt trotz Mandatsniederlegung?

Verfasst: 11.07.2008, 17:22
von Zauberdrops
Hi!

Stimmt es, dass ein Anwalt noch zur Annahme des Endurteils verpflichtet ist, obwohl er im Laufe des Verfahrens das Mandat niedergelegt hat?

Ist grad wichtig, sonst haben wir ein Fristenproblem.

Verfasst: 11.07.2008, 17:24
von StineP
Joah. Leider. Das gilt erst dann nicht mehr, wenn der neue Bevollmächtigte sich legitmiert hat. So kenn ich das zumindest.

Verfasst: 11.07.2008, 17:26
von jenniver
Ich glaube es kommt darauf an, zu welchen Zeitpunkt im Verfahren das Mandat niedergelegt wurde. Ich gehe mal davon aus, wenn es nach der letzten mdl. Verh. niedergelegt wurde und danach nur noch die Entscheidung ausstand, ist der Anwalt noch zur Annahme verpflichtet.
Es wird wohl auch darauf ankommen, ob Anwaltszwang besteht im Verfahren.

Verfasst: 11.07.2008, 17:33
von Jupp03/11
§ 172 ZPO Kommentar habe ich leider gerade nicht zur Hand

Verfasst: 11.07.2008, 17:41
von Zauberdrops
@Stine:

Hm... ja, das kommt mir bekannt vor. Das hab ich glaub ich schon mal gehört...

@jenniver:

Nee, war mitten im Verfahren, vor der ersten mündlichen Verhandlung. Drei Monate vorher, um genau zu sein.

@Jupp:

Ich hab auch grad keinen, die fliegen wieder alle bei den Chefs rum. (Wie immer...)

Verfasst: 11.07.2008, 17:45
von Bino
:zustimm Stine und jenniver

Verfasst: 11.07.2008, 18:59
von jenniver
Nee, war mitten im Verfahren, vor der ersten mündlichen Verhandlung. Drei Monate vorher, um genau zu sein.
War der Mandant selbst bei der Verhandlung?

Verfasst: 12.07.2008, 14:59
von Honigkuchenpferd
Wenn man bei einem AG das Mandat niederlegt, ist man sofort nicht mehr zustellungsbevollmächtigt.

Wenn man beim LG oder OLG das Mandat niederlegt, ist man so lange weiterhin zustellungsbevollmächtigt, bis sich ein neuer Anwalt legitimiert.

Verfasst: 13.07.2008, 13:16
von Jeanette83
Wenn man bei einem AG das Mandat niederlegt, ist man sofort nicht mehr zustellungsbevollmächtigt.

Wenn man beim LG oder OLG das Mandat niederlegt, ist man so lange weiterhin zustellungsbevollmächtigt, bis sich ein neuer Anwalt legitimiert.
Genau. Beachte: § 14 BORA bei Zustellungen (glaub ich zumindest; habs grad net zur Hand.)

Verfasst: 13.07.2008, 15:19
von secret72
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Wenn man bei einem AG das Mandat niederlegt, ist man sofort nicht mehr zustellungsbevollmächtigt.

Wenn man beim LG oder OLG das Mandat niederlegt, ist man so lange weiterhin zustellungsbevollmächtigt, bis sich ein neuer Anwalt legitimiert.

So ist es. Nervig, aber leider wahr. ;)