Zustellungsbevollmächtigt trotz Mandatsniederlegung?

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Zauberdrops
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#1

11.07.2008, 17:22

Hi!

Stimmt es, dass ein Anwalt noch zur Annahme des Endurteils verpflichtet ist, obwohl er im Laufe des Verfahrens das Mandat niedergelegt hat?

Ist grad wichtig, sonst haben wir ein Fristenproblem.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
StineP

#2

11.07.2008, 17:24

Joah. Leider. Das gilt erst dann nicht mehr, wenn der neue Bevollmächtigte sich legitmiert hat. So kenn ich das zumindest.
jenniver
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#3

11.07.2008, 17:26

Ich glaube es kommt darauf an, zu welchen Zeitpunkt im Verfahren das Mandat niedergelegt wurde. Ich gehe mal davon aus, wenn es nach der letzten mdl. Verh. niedergelegt wurde und danach nur noch die Entscheidung ausstand, ist der Anwalt noch zur Annahme verpflichtet.
Es wird wohl auch darauf ankommen, ob Anwaltszwang besteht im Verfahren.
Jupp03/11

#4

11.07.2008, 17:33

§ 172 ZPO Kommentar habe ich leider gerade nicht zur Hand
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Zauberdrops
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#5

11.07.2008, 17:41

@Stine:

Hm... ja, das kommt mir bekannt vor. Das hab ich glaub ich schon mal gehört...

@jenniver:

Nee, war mitten im Verfahren, vor der ersten mündlichen Verhandlung. Drei Monate vorher, um genau zu sein.

@Jupp:

Ich hab auch grad keinen, die fliegen wieder alle bei den Chefs rum. (Wie immer...)
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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Bino
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#6

11.07.2008, 17:45

:zustimm Stine und jenniver
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
jenniver
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#7

11.07.2008, 18:59

Nee, war mitten im Verfahren, vor der ersten mündlichen Verhandlung. Drei Monate vorher, um genau zu sein.
War der Mandant selbst bei der Verhandlung?
Honigkuchenpferd
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#8

12.07.2008, 14:59

Wenn man bei einem AG das Mandat niederlegt, ist man sofort nicht mehr zustellungsbevollmächtigt.

Wenn man beim LG oder OLG das Mandat niederlegt, ist man so lange weiterhin zustellungsbevollmächtigt, bis sich ein neuer Anwalt legitimiert.
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Jeanette83
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#9

13.07.2008, 13:16

Wenn man bei einem AG das Mandat niederlegt, ist man sofort nicht mehr zustellungsbevollmächtigt.

Wenn man beim LG oder OLG das Mandat niederlegt, ist man so lange weiterhin zustellungsbevollmächtigt, bis sich ein neuer Anwalt legitimiert.
Genau. Beachte: § 14 BORA bei Zustellungen (glaub ich zumindest; habs grad net zur Hand.)
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann.
Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
secret72

#10

13.07.2008, 15:19

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Wenn man bei einem AG das Mandat niederlegt, ist man sofort nicht mehr zustellungsbevollmächtigt.

Wenn man beim LG oder OLG das Mandat niederlegt, ist man so lange weiterhin zustellungsbevollmächtigt, bis sich ein neuer Anwalt legitimiert.

So ist es. Nervig, aber leider wahr. ;)
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