Folgender Fall:
Gegen Mdt. wurde VB erlassen. Durch Hinterlegungsantrag wurden 400€ zur Abwehr der ZV bei Gericht hinterlegt. Gleichzeitig wurde Einspruch gegen VB eingelegt. Es folgte dann das streitige Verfahren. Nun erging Urteil: VB bleibt aufrecht erhalten. Rechtsmittel ist nicht möglich wegen § 511 II Zif. 1 ZPO. D.h. Mdt. zahlt nun die Forderung aus VB oder der Gegner kann bei ihm vollstrecken.
Meine Frage aber nun: Was passiert mit hinterlegtem Betrag? Bekommt MA den zurück? Wenn ja, muss hierfür ein extra Antrag gestellt werden und wie sieht der aus?
Hinterlegungsantrag - Geld zurück?
Der Gegner kann unter Vorlage des Urteils die Auszahlung der Sicherheitsleistung an sich beantragen. Euer Mandant bekommt die Sicherheitsleistung nur zurück wenn beide Parteien gegenüber der Hinterlegungsstelle eine entsprechende Erklärung abgeben.