Frist einstweilige Verfügung

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Mareike27
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#1

25.06.2008, 09:00

Guten Morgen liebe Mitstreiter/innen,

habe hier eine einstweilige Verfügung (Anordnung durch Beschluss o. mdl. Verhandlung) gegen unseren Mdt. vorzuliegen.

Liege ich da richtig: Widerspruch gemäß § 924 ZPO unbefristet?

Bin mir gerade nicht ganz so sicher.

Lieben Dank für Eure Hilfe!
Maximum
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#2

25.06.2008, 09:16

Hab grad in einer alten Akte von uns nachgeschaut scheint wirklich unbefristet zu sein. Find ich allerdings ziemlich seltsam.
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Mareike27
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#3

25.06.2008, 09:21

Genau das habe ich mir gedacht!! Aber wenn´s so ist, dann ist´s eben so.
blackswan

#4

25.06.2008, 09:28

nein gibt keine Frist, es ist aber ggf. Verwirkung eingetreten.
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