Bestätigungskopien Schriftsätze

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Antworten
Engess
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 06.08.2007, 11:59

#1

20.06.2008, 15:47

Ich bin am verzweifeln:

Mein Chef hat gestern einen Schriftsatz an das Gericht gefaxt (fristwahrend ohne Anlagen, vorab per Fax). Heute hat er nochmal in den Schriftsatz etwas eingefügt und wollte oben "Bestätigungskopie" drauf stehen haben.

Jetzt weiß ich nicht, welchen Schriftsatz ich an das Gericht mit Anlagen per Post schicken soll. Der neue ist klar. Aber was mache ich mit dem gestrigen? Auch zu Gericht??
gkutes

#2

20.06.2008, 15:49

das wäre doch beschiss, wenn du dem gericht jetzt einfach eine andere version unterjubelst, oder???
StineP

#3

20.06.2008, 15:50

Nein. Ist ja quatsch. Es gilt wohl der neue. Sofern du den neuen Schriftsatz schon gefaxt hast
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#4

20.06.2008, 15:50

Warum "Bestätigungskopie". Das verstehe ich nicht ganz.

Ich denke eigentlich, dass der Ss so an das Gericht raus muss, wie im Fax. Evtl. Ergänzungen würde ich in einem gesonderten Schriftsatz mitteilen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
gkutes

#5

20.06.2008, 15:52

das würde ich auch so machen.
anna1988
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 15.02.2008, 16:22
Software: RA-Micro
Wohnort: Nidda

#6

20.06.2008, 16:00

ich würde auch eventuelle ergänzungen in einem gesonderten Schriftsatz mitteilen.
HIMI
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1949
Registriert: 13.09.2007, 19:27
Wohnort: Frankfurt am Main

#7

20.06.2008, 16:11

genau.

Mal abgesehen was das für Eindruck bei dem Richter macht: was würde wohl die Gegenseite daraus machen ... *vergnüglichgrins*
ich glaub mich knutscht ein Elch
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2462
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#8

20.06.2008, 20:45

Curry hat geschrieben: Evtl. Ergänzungen würde ich in einem gesonderten Schriftsatz mitteilen.
:zustimm Anders geht es nicht. Das Gericht hat doch sonst gar keinen Durchblick mehr.
Antworten