Fristen falsch notiert - was kann hier passieren?

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Blub
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#1

17.06.2008, 13:02

Bei uns war es nun einmal so weit: 2 Fristen wurden falsch eingetragen und sind natürlich schon verstrichen. Ich schilder kurz, was für Fristen das waren:

1. Stellungnahmefrist zum gegnerischen Schriftsatz

2. Beschluss über einmalige Aussetzung der Pfändung aus Pfüb. Stellungnahmefrist hierzu.


Bei Nr. 1. lief die Frist vor 2 Werktagen ab. Haben unsere Stellungnahme nun gefertigt und übersandt.

Bei Nr. 2 lief die Frist gestern ab, gemacht wurde noch nichts (ich glaub, es wird auch nichts gemacht, immerhin wird "nur" die Pfändung aus Pfüb für 1 Monat ausgesetzt).

Aber trotzdem, was kann hier noch passieren?
StineP

#2

17.06.2008, 13:08

Was denkst du denn, was noch passieren könnte?

Ich seh jetzt hier nicht so das große Problem. Also negative Konsequenzen scheinen nicht zu entstehen.
_steffi_

#3

17.06.2008, 13:12

Also die erste Frist, ist wohl nicht so schlimm. Wenn die nicht gerade mit EB gekommen ist, dann liegt die Akte bei Gericht nur auf WV, dann reicht die Übersendung heute aus.

Bei der zweiten Frist, geht es um das rechtliche Gehör des Gläubigers bei Aussetzung der Pfändung für einen Monat. Da passiert auch nichts weiter, als das die Pfändung, so wie vom Sch beantragt, ausgesetzt wird.

Sollte meiner Meinung nach nicht soooo schlimm sein.

Andere Meinungen?
jenniver
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#4

17.06.2008, 13:12

Stellungnahmefrist zum gegnerischen Schriftsatz
Habt ihr den gegnerischen Schriftsatz mit EB bekommen?

Bei 2. wenn ihr eh nix unternehmen wollt, wegen dem einem Monat, kann ja nix passieren.
Maximum
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#5

17.06.2008, 13:13

Mh zu 1. wenn ihr das mit Datum von heute rausgeschickt habt.. kann die Gegenseite nicht irgendwie draufkommen, dass das zu spät war?
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StineP

#6

17.06.2008, 13:14

Ich würd mal was ganz anderes fragen:

Habt Ihr ne Frist vom gericht gesetzt bekommen zu 1. oder nur von der Gegenseite (sprich, außergerichtliche Korrespondenz!?)
HIMI
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#7

17.06.2008, 13:18

genau. War es so ein Übersendungstext wie "mit Bitte um Stellungnahme binnen zwei Wochen"?
Da guckt gelegentlich mal einer nach, ob was gekommen ist, dann geht das ganze weiter nach Stand des Verfahrens.
ich glaub mich knutscht ein Elch
Tigra
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#8

17.06.2008, 13:22

Bei der ersten frist dürfte nichts passieren, außer es handelt sich um eine notfrist - was sich aber aus deiner schreibweise eigtl. schon ausschließen lässt - d. h. ich denke nicht, dass dort etwas verfristet ist.
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Blub
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#9

17.06.2008, 14:17

das 1. kam glaub ohne EB das 2. schon.
Bei 1. Stand nur "mit der bitte um ST innerhalb v. 2 Wochen"
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jenniver
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#10

17.06.2008, 14:21

Na dann kann dir beim 1. doch gar nichts passieren. Eine Fristüberschreitung von 2 Werktagen, ohne EB fällt bei Gericht nicht auf. Die verfristen meist sehr großzügig. Meist 1 Monat nach Versand von dort.

Da ihr beim 2. ja nichts untermehmen wolltet, kann da auch nichts passieren.
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