Fristen falsch notiert - was kann hier passieren?

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
HIMI
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#11

17.06.2008, 14:22

also ist bei beiden Sachen nichts "angebrannt".
ich glaub mich knutscht ein Elch
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Blub
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#12

18.06.2008, 14:16

und was wäre, wenn bei 1. ein EB dabei gewesen wäre? wie gesagt, ich weiß es nicht, da wir die EB´s vom Gericht im Ort immer direkt hinbringen ohne Kopie zu machen.
[url=http://daisypath.com][img]http://da.daisypath.com/dqYUp1/.png[/img][/url]
gkutes

#13

18.06.2008, 14:18

wie kann denn sowas überhaupt passieren???
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Kasimir1603
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#14

18.06.2008, 14:30

Also bei beiden scheint nix schlimmes passiert zu sein :)

Wieso macht ihr keine KOpien der EB´s?? Oder vermerkt Ihr etwas in der Akte, dass die Sache mit EB kam? Nach Deiner Aussage wohl eher nicht :( Wäre vielleicht keine schlechte Idee.

Wir handhaben es so, dass einer die Post macht und einer zweiter drüberschaut. Dann fallen etwaige Notierngs-Fehler schon mal schneller auf.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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_steffi_

#15

18.06.2008, 14:31

@Blub
Ihr kennzeicht nicht die Schriftstücke mit EB?

@gkutes
Azubi, viel Arbeit
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Kasimir1603
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#16

18.06.2008, 14:31

Wegen Deiner Frage "Was wäre wenn EB dabei gewesen wäre" bei 1. Tja kommt auf den Verfahrensstand an, denke ich. Schlimmstenfalls könnte das Gericht Euren Vortrag bei einer Entscheidung unberücksichtigt lassen weil halt verspätet denke ich mal.
Ciao Kasi

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Manu_75

#17

18.06.2008, 14:32

Also, bei uns wird auf dem Eingangsstempel schon gekennzeichnet, daß eine Sache mit EB eingegangen ist. Halte das für wichtig!
gkutes

#18

18.06.2008, 14:35

genehmigt :) ich hatte noch nie nen azubi-von dem her kann ich nicht mitreden.
blöd gelaufen. aber zum glück sind es ja nicht allzu schlimme fristen
HIMI
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#19

18.06.2008, 14:36

@blub: das kann (kann!!) beispielsweise das Vorbringen als verspätet gerügt und zurückgewiesen werden. Kommt aber ganz auf die genauen Umstände an.

Ich frage mich aber irgendwie auch, wer bei euch für die Fristen zuständig resp. die Fristenverwaltung organisiert ist.

Das Prozedere, die EB's immer abzuliefern und keine Kopie zu behalten ist sehr schlecht und solltet ihr umgehend einstellen, wenn ich dich nicht mißverstanden habe.

Die EBs resp. der Einlieferungsbeleg für die Rücksendung, etwa per Fax, ist auch für die Kanzlei notwendig, wenn es etwa zu Streit mit dem Gericht kommt, wann etwas zugestellt wurde und entsprechend Fristen zu laufen beginnen bzw ablaufen.

Wie Ihr es jetzt offenbar macht, habt ihr keinerlei Zustellungnachweis und seht im Falle eventueller negativer Folgen hinsichtlich der Nachweisfrage schlecht aus.

Und dann kommen auch bei Gericht mal Dinge abhanden, und wenn das Gericht nach angeblich nicht zurückgekommenen EBs schreit, die sonstwo falsch abgehefet wurden, nutzt es Dir nichts zu sagen, ich hab's doch selbst abgegeben.
ich glaub mich knutscht ein Elch
EveP666

#20

28.08.2008, 00:47

Auch gleich noch eine Frage dazu von mir also wegen Frist.

Es geht um ein streitiges Verfahren nach Mahnverfahren. Unsere Mandantin hat die KLage zugesandt bekommen, Vertretungsanzeige wurde von RA gemacht aber keine KLageerwiderung, er meint "die (Mdtin.) soll was dazu schreiben (als Stellungnahme)- Problem Frist KLageerwiderung schon länger vorbei, Güttermin nächste Woche.

Kann man da noch etwas retten?????

Ach ja es wurde außergerichtlich ein Vergleich (vor der KLage) angeboten, Mdtin hat angenommen und zweimal bezahlt, da sie gebeten hatte auf Raten zu bezahlen. Als weder eine Antwort hinsichtlich ok der RZ noch der Geldeingang bestätigt wurde, hat sie aufgehört zu zhalen.
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