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Verfasst: 16.06.2008, 12:54
von gkutes
ach so, jetzt verstehe ich. na ich schicke einfach nur ne beglaubigte abschrift und bitte nicht um rücksendung :lol: wat will ich denn damit? ist ja nur ne olle kopie...

Verfasst: 16.06.2008, 13:55
von LuzZi
Wir schicken bei der Berufungseinlegung nicht einmal eine beglaubigte Kopie sondern einfach nur der Einfachheit halber eine Kopie, reicht vollkommen aus.

Verfasst: 16.06.2008, 13:58
von gkutes
naja, laut § 519 (3) meiner ZPO soll eine Ausfertigung oder begl. Abschrift des angefochtenen Urteils mit der Berufungsschrift vorgelegt werden.
habe zwar auch schon gehört, dass wohl kein Gericht etwas gegen eine einfache Kopie hat, aber sicher ist sicher.

Verfasst: 16.06.2008, 16:02
von tiko73
Wir schicken auch immer nur eine einfache Kopie, da hat sich auch noch kein Gericht beschwert bislang.