berufung

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
gkutes

#11

16.06.2008, 12:54

ach so, jetzt verstehe ich. na ich schicke einfach nur ne beglaubigte abschrift und bitte nicht um rücksendung :lol: wat will ich denn damit? ist ja nur ne olle kopie...
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LuzZi
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#12

16.06.2008, 13:55

Wir schicken bei der Berufungseinlegung nicht einmal eine beglaubigte Kopie sondern einfach nur der Einfachheit halber eine Kopie, reicht vollkommen aus.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
gkutes

#13

16.06.2008, 13:58

naja, laut § 519 (3) meiner ZPO soll eine Ausfertigung oder begl. Abschrift des angefochtenen Urteils mit der Berufungsschrift vorgelegt werden.
habe zwar auch schon gehört, dass wohl kein Gericht etwas gegen eine einfache Kopie hat, aber sicher ist sicher.
tiko73

#14

16.06.2008, 16:02

Wir schicken auch immer nur eine einfache Kopie, da hat sich auch noch kein Gericht beschwert bislang.
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