berufung

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wayona
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#1

10.06.2008, 08:03

ihr habt ein teil- und grundurteil eines landgerichtes (erste instanz) gegen das wollt ihr berufung einlegen. bei welchem gericht würdet ihr das tun und warum?

ich weiß, frage klingt bescheuert, aber ich will nur mal sehen, ob ich recht habe oder meine kollegin ...
ReNoJenny
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#2

10.06.2008, 08:08

also, ich würde die Berufung beim OLG einlegen.
Das mach ich eigentlich immer so außer z. B. beim Verwaltungsgericht, da muss man nämlich zum Gericht erster Instanz die Berufungsschrift schicken. Das entscheidet dann...

Aber im Zivilrecht... OLG, denn das OLG entscheidet doch darüber, ob Berufung zugelassen wird oder nicht.
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LuzZi
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#3

10.06.2008, 08:43

Die Berufung legst du beim Gericht nächster Instanz ein in Zivilsachen, in Strafsachen z. B. bei einem Urteil vom AG auch beim AG. Beim VG z. B. aber über das VG und nicht direkt an das OVG da hat ReNoJenny recht.

ReNoJenny, das OLG muss nicht entscheiden, ob die Berufung zugelassen wird, wenn die Berufung zugelassen ist, es sei denn, das LG hat was anderes ausgeurteilt. Wenn Berufung zugelassen ist legst du einfach ganz normal Berufung ein.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Bärchen

#4

10.06.2008, 08:50

Fraglich ist, ob in deinem Fall die Berufungssumme erreicht wird!

Ansonsten bei Berufung: vom AG zum LG, vom LG zum OLG usw.
außer in Familiensachen: da vom AG zum OLG
wayona
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#5

11.06.2008, 11:26

ich sehe das auch so mit dem OLG ... keine ahnung, wie meine kollegin auf was anderes kommt ... war wahrscheinlich schon spät ...
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rena
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#6

16.06.2008, 12:24

Oh man, sorry für die doofe Frage.

Aber wie ist das bei dem Schriftsatz zur Einlegung der Berufung gemeint, wenn das Endurteil in beglaubigter Abschrift beiliegt und dennoch die Rücksendung erbeten wird????

Kopier ich nun das Urteil und lass vom Anwalt beglaubigen oder schick ich das Original raus oder wie oder was????
gkutes

#7

16.06.2008, 12:31

wenn in deinem schriftsatz diese floskel drin steht, dann schickst du wohl eine beglaubigte Kopie des Urteils ans gericht und bittest diese gleichzeitig, dir diese dann später mal zurück zu schicken.
also genauso, wie es auch dasteht. ist zwar etwas komisch, dass ihr die beglaubigte kopie wiederhaben wollt, aber jedem das seine :)
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rena
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#8

16.06.2008, 12:36

Danke dir, gkutes.

Hmm, wie formulierst du das denn??
gkutes

#9

16.06.2008, 12:44

häh? na genauso, wie du es in deiner frage formuliert hast!
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rena
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#10

16.06.2008, 12:46

Anscheinend machst du das ja anders als in beglaubigter Abschrift beizufügen und die Rücksendung zu erbitten....
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