Inkassounternehmen schon verpflichtet Anderkonto zu führen?

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wimo52
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#1

06.06.2008, 13:39

hallo
ich habe eben eine diskussion mit meinem chef und unserem steuerberater (der sich auch bloß nicht sicher ist) gehabt mit dem inhalt:

sind bzw. ab wann sind inkassounternehmen verpflichtet, ein anderkonto zu führen, auf dem die eingenommenen fremdgelder eingehen?

ich habe mal gehört/gelesen ab 01.07.2008. dann wieder mal war es doch nicht so verpflichtend, weil sich die banken da schwer tun...

hat jemand einen aktuellen sachstand zu diesem thema? möglicherweise mit angabe einer quelle?

danke
wimo
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Nasenbär
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#2

06.06.2008, 15:32

Ich habe mal 3 Jahre in einem Inkassounternehmen gearbeitet. Dort gab es kein Anderkonto.

Aus einer Stellungnahme aus 2006 des BDIU zu Gesetzesänderungen habe ich entnommen, dass Banken sich weigern für Inkassounternehmen Anderkonto zu eröffnen. In dieser Stellungnahme wurde dafür plädiert, eine Pflicht einzuführen, damit die Banken solche Konten eben eröffnen müssen. Was daraus geworden ist, konnte ich nicht herausfinden.

Bisher ist gem. § 43a Abs. 5 BRAO nur Anwälten vorgeschrieben, Anderkonten zu führen. "Der Rechtsanwalt ist bei der Behandlung der ihm anvertrauten Vermögenswerte zu der erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Fremde Gelder sind unverzüglich an den Empfangsberechtigten weiterzuleiten oder auf ein Anderkonto einzuzahlen."

Eine Quelle hab ich nicht, allerdings wie gesagt ist m.E. bisher keine Verpflichtung - warum Banken sich da schwer tun, weiß ich auch nicht. Vielleicht wegen weil es ja einige "schwarze Schafe" unter den Inkassos gibt und sie mit möglichen strafbaren Vorgängen nichts zu tun haben wollen?
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