ich habe hier einem Gegner ne Kostenaufstellung geschickt mit der Aufforderung zu zahlen. Jetzt schreibt der Gegner (ist ne Kreisverwaltung) dass sie erst nach Erhalt der Originalrechnung zahlen würden.
Was meinen die damit?? Die Originalrechnung bekommt doch nur der Mdt, ich kann die ja nicht auf die ausstellen??? aber so was weiß doch ne kreisverwaltung?? steh ICH auf em schlauch?
Gegner will Kostenrechnung im Original
- PeeDee
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1689
- Registriert: 29.01.2007, 17:13
- Beruf: ReFa
- Software: Advoware
- Wohnort: Troisdorf
Das haben die bei mir auch mal verlangt.
Auf Nachfrage meinte der SB, das sei aus "buchführungstechnischen Gründen"... Es soll wohl mal so gewesen sein, dass das FA oder so am Jahresende nur die Originalrechnungen akzeptiert hat.
Ist jetzt aber nicht mehr so.
Ruf an und frag warum und ob das wirklich nötig ist.
Auf Nachfrage meinte der SB, das sei aus "buchführungstechnischen Gründen"... Es soll wohl mal so gewesen sein, dass das FA oder so am Jahresende nur die Originalrechnungen akzeptiert hat.
Ist jetzt aber nicht mehr so.
Ruf an und frag warum und ob das wirklich nötig ist.
Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
- advocatus diaboli
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 837
- Registriert: 25.05.2007, 21:24
- Beruf: Assessor / Beamter
- Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges
Da der Gegner eine Kreisverwaltung ist, ziehen Finanzamtsgründe hier nicht wirklich. Ich könnte mir aber vorstellen, daß man dort z.B. Rügen des Rechnungsprüfungsamtes befürchtet, wenn Zahlungen erbracht worden, aber nirgendwo das Wort "Rechnung" auftaucht. Also halt die weit verbreitete Auffassung, daß es nur einwandfrei etc. ist, wenn halt Rechnung draufsteht, obwohl das bei Kostenerstattungsansprüchen gerade nicht geht.
ok, danke euch,
ich musste denen eh nochmal schreiben und denen ne kopie von nem schreiben schicken, habe jetzt im letzten satz rein geschrieben, dass ihnen unsere Kostenberechnung vorliegt, wir um überweisung bitten und darauf hingewiesen, dass die erteilung einer originalkostenrechnung nur gegenüber dem auftraggeber möglich ist....
ich musste denen eh nochmal schreiben und denen ne kopie von nem schreiben schicken, habe jetzt im letzten satz rein geschrieben, dass ihnen unsere Kostenberechnung vorliegt, wir um überweisung bitten und darauf hingewiesen, dass die erteilung einer originalkostenrechnung nur gegenüber dem auftraggeber möglich ist....