Gegner will Kostenrechnung im Original

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rosa

#1

03.06.2008, 11:58

ich habe hier einem Gegner ne Kostenaufstellung geschickt mit der Aufforderung zu zahlen. Jetzt schreibt der Gegner (ist ne Kreisverwaltung) dass sie erst nach Erhalt der Originalrechnung zahlen würden.

Was meinen die damit?? Die Originalrechnung bekommt doch nur der Mdt, ich kann die ja nicht auf die ausstellen??? aber so was weiß doch ne kreisverwaltung?? steh ICH auf em schlauch?
HIMI
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#2

03.06.2008, 12:02

ruf doch einfach mal an und versuch herauszufinden, was die wirklich wollen/brauchen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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PeeDee
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#3

03.06.2008, 12:03

Das haben die bei mir auch mal verlangt.
Auf Nachfrage meinte der SB, das sei aus "buchführungstechnischen Gründen"... Es soll wohl mal so gewesen sein, dass das FA oder so am Jahresende nur die Originalrechnungen akzeptiert hat.
Ist jetzt aber nicht mehr so.

Ruf an und frag warum und ob das wirklich nötig ist.
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#4

03.06.2008, 12:16

Da der Gegner eine Kreisverwaltung ist, ziehen Finanzamtsgründe hier nicht wirklich. Ich könnte mir aber vorstellen, daß man dort z.B. Rügen des Rechnungsprüfungsamtes befürchtet, wenn Zahlungen erbracht worden, aber nirgendwo das Wort "Rechnung" auftaucht. Also halt die weit verbreitete Auffassung, daß es nur einwandfrei etc. ist, wenn halt Rechnung draufsteht, obwohl das bei Kostenerstattungsansprüchen gerade nicht geht.
rosa

#5

03.06.2008, 12:19

ok, danke euch,
ich musste denen eh nochmal schreiben und denen ne kopie von nem schreiben schicken, habe jetzt im letzten satz rein geschrieben, dass ihnen unsere Kostenberechnung vorliegt, wir um überweisung bitten und darauf hingewiesen, dass die erteilung einer originalkostenrechnung nur gegenüber dem auftraggeber möglich ist....
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