Postbearbeitung

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#11

31.05.2008, 19:37

In ein EB kommt kein Eingangsstempel, weil da das Datum drauf kommt, an dem Chef Kenntnis von dem Schreiben genommen hat. Wenn Chef z.B. einen Tag nicht da ist, kommt da erst das Datum vom nächsten Tag rein.

Mein Chef füllt das EB also komplett allein aus.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
el mirasol
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 444
Registriert: 22.01.2008, 19:06
Wohnort: Mittelfranken

#12

31.05.2008, 19:39

Aber wenns der SB erst einen Tag später bekommt kann er die Frist möglicherweise nicht mehr rechtzeitig bearbeiten. ;)

Die eine Anwältin ist immer vorgekommen und hat dann den stempel drauf und es gefaxt, aber letztlich bin ich da nur azubi und hab in der hinsicht nichts zu sagen, aber es hat uns auch schon einmal vor einer Fristverlängerung bewahrt (Anwalt war im Urlaub)
Schlaf ist die beste Art der Meditation. (Dalai Lama)
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#13

31.05.2008, 19:47

Wieso kann der SB die Frist nicht mehr fristgerecht bearbeiten. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der SB das Schreiben gesehen hat, deshalb wird das EB ja auch erst mit diesem Datum versehen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
el mirasol
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 444
Registriert: 22.01.2008, 19:06
Wohnort: Mittelfranken

#14

31.05.2008, 19:56

Dein und mein Beitrag hatten sich überschnitten, ich hatte eigentlich moni geantwortet
Schlaf ist die beste Art der Meditation. (Dalai Lama)
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#15

31.05.2008, 19:58

Ach so, dann ist ja gut. :wink:
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Moni82

#16

31.05.2008, 20:37

Ich kenn es nicht so. Ich stempel es wenn es kommt. Aber jeder so wie er will ;)
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#17

31.05.2008, 20:49

Letztendlich ist es ja für euch nicht von Vorteil. Wenn der Chef mal drei Tage im Urlaub ist und ihr eine Frist von einer Woche gesetzt bekommt, dann habt ihr nur noch vier Tage Zeit für die Bearbeitung und dann zieh mal noch das Wochenende ab...,
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Moni82

#18

31.05.2008, 21:24

Dann gibs immer noch die Fristverlängerung ;) Also bei uns is das nich alles so dramatisch. Wir ham nen sehr guten Draht zu den Gerichten hier.
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2462
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#19

01.06.2008, 10:19

Was ist mit Schriftstück, dass ihr mit dem EB bekommen habt, stempelt ihr das? Und wenn ja, mit welchem Datum? Wenn es tatsächlich angekommen ist oder auch mit dem Datum wie das Eb?
Benutzeravatar
el mirasol
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 444
Registriert: 22.01.2008, 19:06
Wohnort: Mittelfranken

#20

01.06.2008, 11:13

Wann es tatsächlich angekommen ist. Das EB zeigt ja nur wann es der SB bekommen hat, der Eingangsstempel wann es in die Kanzlei gekommen ist
Schlaf ist die beste Art der Meditation. (Dalai Lama)
Antworten