Postbearbeitung

Hier hinein gehören alle Themen rund um Büroorganisation, Büroverwaltung, Kanzleiorganisation etc.
jenniver
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#31

01.06.2008, 16:05

Nein gibt es nicht, Stemplel drauf und sofort handschriftlich gleiches Datum von dem der gestempelt hat.
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el mirasol
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#32

01.06.2008, 16:19

:verdaechtig
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#33

01.06.2008, 16:28

Ich teil euch mal auch meine ehemalige Liste mit

1. Post öffnen
2. Briefe stempeln, Fristen; normale Post; Werbung u. Zeitungen auf 3 stapel verteilen
3. Fristen eintragen
4. nochmalige Kontrolle aller schreiben wg. Stempel und Fristen
5. Fristen nochmal kontrollieren ob korrekt eingetragen im Kalender

Ich kontrollier evtl. ein bisserl viel jedoch wurde dadurch auch noch keine Frist versäumt oder falsch eingetragen

:)

Bei EB ´s war es bisher unterschiedlich einmal wurde gestempelt dann wiederum wurde das vom chef mit der Hand eingetragen.
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Ciara
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#34

01.06.2008, 16:55

Ich hab auch das handschriftliche Eintragen gelernt (was ich immer gemacht habe), musste aber feststellen, dass in der neuen Kanzlei gestempelt wird.
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StineP

#35

01.06.2008, 19:04

Ist ja im Grunde auch völlig egal. Mein einer Chef machts so, der andere so. Wichtig ist doch, dass da überhaupt ein Datum drauf steht und das Allerwichtigste: Dass man das EB wieder zurückschickt ;)
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Ciara
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#36

01.06.2008, 19:05

*gg* Genau, hab es schon mal erlebt, dass das EB nur in die Akte geheftet wurde (Unterschrieben und gestempelt).
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StineP

#37

01.06.2008, 19:07

Naja... Zumindest den Empfang quittiert ;)
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#38

01.06.2008, 19:07

Dacht ich mir auch. :mrgreen:
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Pepsi
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#39

01.06.2008, 19:32

jenniver hat geschrieben:Wenn der RA. nicht da ist, unterschreibe ich das EB und sende es am gleichen Tag noch ans Gericht zurück.
:shock:

das Empfangsbekenntnis heißt so, weil es dokumentiert, wann es der RA empfangen hat, nicht wann es eingegangen ist.. m.E. darfst du gar keine EBs unterschreiben

@all: bei uns darf ich auch alles öffnen. Ich stempele sowohl das Anschreiben, als auch Urteile, Beschlüsse etc, aber nur die, die bei uns bleiben, Abschriften etc. die Mdt bekommen werden nicht gestempelt. Dann notiere ich erstmal den Fristablauf, lege diese Post auf einen Stapel, die andere Post auf einen anderen Stapel und Werbung, zeitschriften etc. werden auf einen 3. Stapel gestapelt. Dann notiere ich die Fristen und schreibe "not. (Kurzzeichen)" dahinter. Beim Auspacken kreuze ich schonmal "vor", was ich sehen will und wo ich der Meinung bin Mdt Abschrift etc. (wir haben so einen Stempel, wo für 4 SB Ankreuzrechtecke sind und sonst noch "Mdt Abschrift zur Kenntnis, zur Stellungnahme etc.". Dann packe ich alles auf einen Haufen in so einen Posteingangskorb und stelle es Chefe aufn Tisch, er guckt es sich dann an und kreuzt den Rest an und dann kommt es zu meiner Kollegin und die macht die Abschriften fertig, heftet die Posteingänge ab oder sucht die Akten dazu raus und legt sie uns vor.

und EBs stempeln wir auch mit dem Eingangsstempel und schicken es dann per Post zurück, weil es mir zu umständlich ist, da ein Datum draufzuschreiben und wenn Chefe mal weg ist (was selten vorkommt) dann haben wir einen Vertreter bzw zu 99 % ist er auch nie länger als eine Woche weg. Die meisten Fristen sind ja länger. Und per Post deshalb, weil ich dann nichts mehr in der Akte habe, was die Akte noch dicker macht.

In den EIngangsstempel schreibe ich außerdem "EB" rein, damit man weiß, dass es mit EB gekommen ist und die Gegenseite/Gericht weiß, wann wir es bekommen haben. Wegen Fristen, weil Chefe manchmal tüdelich ist und die Fristen gerne mal am Tag später bearbeitet. Find ich persönlich total doof, aber kann man nix machen
Zuletzt geändert von Pepsi am 01.06.2008, 19:40, insgesamt 1-mal geändert.
jenniver
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#40

01.06.2008, 19:40

Wir dokumentieren damit den Empfang des Schriftstückes. Es gibt auch RA die lassen bewusst das EB länger liegen, um Zeit für den Mandanten zu schinden. Das ist z.B. beim KFB besonders ärgerlich. Zwei Wochen nach dem Empfang soll gezahlt werden. Der RA. lässt es noch zwei Wochen liegen, schreibt dann das aktuelle Datum drauf und sein Mandant hat dann vier Wochen Zeit zum Zahlen. Ist nicht unbedingt korrekt.
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