Beglaubigte Abschriften

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tabea009
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#1

26.05.2008, 15:14

Hallo Zusammen,

wenn ich mich richtig erinnere, dann darf doch eine beglaubigte Abschrift von einem Schriftsatz nicht nochmals einfach unterschrieben und mit dem Aufdruck "beglaubigte Abschrift" werden, oder? Soweit ich weiß muss es doch eine Kopie des Originals sein, oder?

Kann mir jemand sagen, ob das richtig ist und wenn ja, wo das steht?

Vielen Dank und sonnige Grüße aus München
Barbara
StineP

#2

26.05.2008, 15:24

Die Beglaubigung oder Legalisation ist die Bestätigung, dass die Unterschrift oder das Handzeichen (vgl. § 126 BGB) unter einer schriftlich abgefassten Erklärung (Urkunde) echt ist. Es wird damit bestätigt, dass die Urkunde von der Person stammt, die sie unterzeichnet hat. Im internationalen Rechtsverkehr nennt man eine solche Beglaubigung auch Legalisation.


sagt wiki.. sagt einiges ;)
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tabea009
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#3

27.05.2008, 10:01

Warum wiki.. fragen, wenn es Dich gibt?
Vielen Dank. Genau das habe ich gebraucht.

Sonnige - 33 Grad - Grüße aus München :wiesn
Barbara
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Summerof77
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#4

11.07.2008, 11:11

Hilfe, mein Chef ist heute Nacht ins Krankenhaus gekommen, der andere ist seit heute im Urlaub. Darf ich auf einer beglaubigten Abschrift eines vom Chef unterzeichneten Originals die Unterschrift in Vertretung, im Auftrag oder wie auch immer leisten? Er hat mir neulich sowas gesagt, daß das geht und ich dabei nur nicht seine Unterschrift "nachmachen" darf (is ja klar!!!). Kann mir einer helfen, der SS kann nicht noch ne Woche im Original hier liegen, auch wenn das per Telefax schon raus ist.
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
rosa

#5

11.07.2008, 11:14

vielleicht hilf das hier?
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=15 ... rschreiben

kommt halt auch drauf an WAS es ist was unterschrieben werden soll
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Summerof77
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#6

11.07.2008, 11:24

Ja, das ich keine Originale an Gericht unterschreibe, ist klar, aber hier geht es ja um die Bestätigung seiner Unterschrift auf der beglaubigten....mh, ich frag mal die Rechtspflegerin...danke!
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Summerof77
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#7

11.07.2008, 11:33

Nur zur Info:

Wenn die Original-Unterschrift vorhanden ist und dem Anwalt es aus welchen Gründen nicht möglich ist, die beglaubigte Abschrift zu unterzeichnen, kann das auch ich selbst i. A. machen. Habe mit der Rechtsplf. telefoniert, die mir sagte, daß auch die JA`s manchmal beglaubigte Abschriften erstellen, wenn vom RA eine vergessen wurde. Natürlich sollte man darauf achten, daß das mit dem Anwalt auch abgesprochen ist....;-)

Also, immer erst alles abklären, bevor man unterschreibt.
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